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Archiv-Artikel

DEMONSTRATIONSVERBOT AM BER Vor dem Abschiebeknast darf nicht protestiert werden

Am künftigen Hauptstadtflughafen darf nicht gegen das umstrittene Asyl-Schnellverfahren demonstriert werden. Das Landgericht Cottbus bestätigte am Mittwoch ein Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen, wie ein Sprecher mitteilte. Zwar sei der Bereich vor dem Abschiebegewahrsam des Flughafens, in dem der Kläger mit bis zu 50 Menschen gegen das umstrittene Verfahren protestieren will, ohne Beschränkungen zugänglich. „Das Gericht ist aber der Auffassung, dass die Fläche nicht der öffentlichen Kommunikation dient“, erklärte Sprecher Frank Merker. Dies unterscheide den geplanten Demonstrationsort beispielsweise von der Flughafenhalle mit Geschäften und öffentlichen Einrichtungen.

Der Kläger kann seinen Rechtsstreit mit der Flughafengesellschaft nun noch durch eine Revision beim Bundesgerichtshof fortführen.

Beim Schnellverfahren wird entschieden, ob Asylsuchende ohne Ausweis nach ihrer Einreise nach Deutschland in die Erstaufnahmestelle nach Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) gebracht oder gleich wieder abgeschoben werden. Bis dahin müssen die Flüchtlinge in dem Abschiebegewahrsam bleiben. (dpa)