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DDR verweigert höchstem Anwalt Akteneinsicht zur Kommunalwahl

Berlin (dpa) - Die Ostberliner Generalstaatsanwaltschaft hat dem Vorsitzenden des DDR-Rechtsanwaltskollegiums, Gregor Gysi, Akteneinsicht in die offizielle Aus zählung der Kommunalwahlen vom 7.Mai verweigert. Wie am Dienstag in West-Berlin bekannt wurde, hatte der Pfarrer der Samaritergemeinde, Eppelmann, den Anwalt beauftragt, in der Angelegenheit tätig zu werden. Gysi ist ein Sohn des ehemaligen Staatssekretärs für Kirchenfragen, Klaus Gysi. Eppelmann hatte bereits im Juni die Leiterin des Wahlkreises Friedrichshain wegen des Verdachts auf Wahlfälschung angezeigt. Die Anzeige wurde, Westberliner Informationen zufolge, von der Staatsanwaltschaft als unbegründet zurückgewiesen. In Grundorganisationen der SED sollen Mitglieder Parteiausschluß-Verfahren angedroht worden sein, wenn sie weiter Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses äußerten.

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