■ DDR-Orden: Büßen für Schmuck
Berlin (dpa) – DDR-Orden, die für eine aus heutiger Sicht verwerfliche politische oder militärische Tätigkeit verliehen wurden, dürfen nicht mehr getragen werden. Darauf haben die Rechtsexperten Enno Bernzen und Klaus H. Feder aufmerksam gemacht. Als Beispiele nannten sie Orden und Medaillen der Stasi oder der DDR- Grenztruppen. Auch das Tragen von FDJ-Orden sei heute verboten, weil die DDR-Jugendorganisation bereits 1951 in Westdeutschland aufgelöst worden sei. Wer einen solchen Orden trägt, muß mit Geldbußen rechnen.Foto: Gezett
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