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DDR-Lehrer nicht automatisch Beamte

SCHULE

Ost-Berlin. Mit der Vereinigung beider deutscher Staaten am 3. Oktober wird es nach Bundesbildungsminister Möllemann noch kein einheitliches Schulrecht geben. Der FDP-Politiker verwies gestern auf die grundgesetzlich verankerte Zuständigkeit der Länder für das Schulwesen und betonte, daß die Lehrer in der heutigen DDR am 3. Oktober nicht automatisch Beamte würden. In jedem Einzelfall werde geprüft, ob die fachlichen Anforderungen erfüllt seien. Nach dem Einigungsvertrag sei jedoch grundsätzlich vorgesehen, daß die Arbeitsverhältnisse fortbestehen. Die Überprüfungen einzelner Lehrkräfte wird den neu gebildeten Ländern überlassen werden. Außerdem warnte Möllemann erneut vor strukturellen Verfestigungen, die durch die Berufungen neuer Professoren in der DDR eintreten könnten: „Es darf in der Eile des Verfahrens nicht passieren, daß politisch belastete Wissenschaftler in Lebenszeitstellungen berufen werden und damit den Reformprozeß im Hochschulwesen der DDR aufhalten.“ Bei Berufung als „Rehabilitation für jahrelange Unterdrückung“ ist nach dem Bundesbildungsminister eine geringfügige zeitliche Verzögerung wohl durchaus zumutbar.

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