: Chef darf Mitarbeiter nicht foltern
Kassel (dpa) – Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter der Unterschlagung verdächtigen, müssen bei der Aufklärung des Vorfalls „verhältnismäßig“ vorgehen. Sonst ist ein eventuelles Geständnis sittenwidrig und damit nichtig. Das hat das Thüringer Landesarbeitsgericht klargestellt. Hintergrund der Entscheidung: Der Leiter eines Lebensmittelmarktes hatte eine 19jährige Verkäuferin vier Stunden lang ins Kreuzverhör genommen, nachdem bei der Inventur Waren gefehlt hatten. Sie durfte das Zimmer ihres Chefs erst verlassen, als sie ein Schuldanerkenntnis über die Unterschlagung von 80.000 Mark unterschrieben hatte.
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