■ Cash & Crash: Harte Zeiten für Insider
Berlin (taz) – Da hat Franz Steinkühler, Ex-Vorsitzender der IG Metall, noch mal Glück gehabt. Als er des Insider-Handels mit Mercedes-Aktien überführt wurde, verlor er nur seinen Posten. Ab dem nächsten Jahr müssen diejenigen, die Insider- Informationen für die Börsenspekulation ausnützen, mit fünf Jahren Gefängnis rechnen. Das entsprechende Zweite Finanzmarktförderungsgesetz soll heute vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Als es im Sommer 1991 zum hierzulande bislang größten Börsenskandal kam – Wertpapierhändler, Börsenmakler und ein TV-Börsenjournalist hatten damals mit Insider-Tips aller Art die Börse aufgemischt –, konnten die Beteiligten nur wegen Steuerhinterziehung belangt werden.
Jetzt drohen nicht nur Aufsichtsräten oder Vorständen, die als sogenannte Primär-Insider Einsicht in Unternehmensdaten haben, hohe Strafen. Auch die Kegelfreundin, die einen Tip über eine bevorstehende Unternehmensfusion erhält, oder die Telefonistin, die von der bevorstehenden Bekanntgabe riesiger Verluste hört, muß mit Haftstrafe rechnen, wenn sie vor der Veröffentlichung dieser Infos Firmenaktien kauft oder verkauft.
Ziel des neuen Gesetzes: Der Finanzplatz Deutschland soll attraktiver werden. Zaudernde Anleger aus In- und Ausland, denen deutsche Aktien wegen der laxen Kontrollen und wegen des schlechten Zugangs zu Informationen über die Aktiengesellschaften bisher zu riskant waren, sollen Vertrauen gewinnen. Das Gesetz wird die Unternehmen deshalb auch zu mehr Offenheit zwingen. Sie müssen beispielsweise künftig Kapitalbeteiligungen an anderen Firmen ab einem Anteil von fünf Prozent offenlegen. Das dürfte einige Schleier über die Verflechtung der großen Konzerne lüften.
Den besseren Schutz der Anleger soll ein neues Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel gewährleisten. Jeder Wertpapierhandel muß der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Das ist nachgerade sensationell, denn es kommt einer Lockerung des geheiligten Bankgeheimnisses gleich. Damit aber dennoch Steuerhinterzieher nicht allzu viel zu befürchten haben, gibt das neue Amt die aufgedeckten Fälle von Steuerhinterziehung erst dann weiter, wenn die Finanzämter selbst bereits gegen jemanden ermitteln.
Das neue Gesetz war längst überfällig. Eine EG-Richtlinie, die strengere Börsenregeln verlangt, hätte schon vor über einem Jahr in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Doch erst in diesem Sommer legte das federführende Finanzministerium einen ersten Referentenentwurf vor. Und ohne den Steinkühler- Skandal, so glaubt ein Sprecher der Deutschen Börsen-AG, hätte es nicht einmal dann einen Entwurf gegeben. Nicola Liebert
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