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Archiv-Artikel

CSU erlebt bei Umfrageaffäre eine heftige Niederlage

URTEIL Bayerns CSU-Regierung hat gegen die Landesverfassung verstoßen. Nun droht Strafe

AUS MÜNCHEN BERNHARD HÜBNER

Und wieder eine juristische Niederlage für die bayerische Staatsregierung: Zwischen 2000 und 2009 gab die Regierung eine halbe Million Euro für Umfragen in der Bevölkerung aus, die der Regierungspartei CSU nützliche Informationen für ihre Wahlkämpfe lieferten. Schon im Februar hatte der Oberste Rechnungshof die verdeckte Wahlkampfhilfe für die CSU scharf kritisiert. Am Montag stellte nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Staatskanzlei die Auskunftsrechte der Opposition verletzt hatte.

Der SPD-Fraktionschef im Landtag, Markus Rinderspacher, hatte 2009 vergeblich die Herausgabe der Umfrageergebnisse verlangt. Erst als der SPD-Politiker vor Gericht zog, gab die Staatskanzlei nach und ließ die Opposition die Studien einsehen. Nun hat das Gericht festgestellt: Die Staatskanzlei hatte kein Recht, die Herausgabe der Umfragen zu verweigern.

„Dies ist eine nachdrückliche Stärkung der Demokratie und des Parlamentarismus in Bayern“, jubelte Rinderspacher über den Sieg vor Gericht. Sogar die Regierungspartei FDP begrüßte das Urteil. Denn in einer der Umfragen hatte die CSU auch Tipps zum Wahlkampf gegen den kleinen Koalitionspartner eingeholt. „Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt erneut das unrühmliche Verhalten der CSU“, sagte Bayerns FDP-Generalsekretärin Miriam Gruß.

Die CSU-geführte Staatskanzlei betonte in einer Stellungnahme, dass die Entscheidung des Gerichts sich ausschließlich auf die Auskunftspflicht bei parlamentarischen Anfragen beziehe, nicht auf die Zulässigkeit der Studien. Ob die eine unzulässige Finanzierung der CSU waren, darüber muss demnächst Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) entscheiden. SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher ist sich schon jetzt sicher, dass es dort die nächste Niederlage für die CSU geben wird: Er gehe nach den Entscheidungen von Rechnungshof und Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass „Bundestagspräsident Lammert gar nicht anders kann, als das Verhalten der Regierungen Stoiber und Seehofer als verdeckte Parteienfinanzierung zu bewerten.“ In diesem Fall drohe der CSU eine Strafe in Höhe von 1,116 Millionen Euro, so Rinderspacher.