CHRISTIAN RATH ÜBER DIE KOMMISSION ZU DEN ANTITERRORGESETZEN : Ohne Prävention geht es nicht
Es gibt in Deutschland eine Erzählung, dass seit 2001 die Sicherheitsbehörden immer mehr Eingriffsbefugnisse bekommen haben. An dieser Erzählung ist wenig dran. Verändert wurden vor allem die Strukturen der Sicherheitsbehörden, außerdem wurden Strafgesetze verschärft. Nur die „Onlinedurchsuchung“, die Ausspähung von Computern durch das BKA, ist neu. Die sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung der Telekomdaten kann vielleicht noch verhindert werden.
Die Regierungskommission zur Prüfung der Sicherheitsgesetze, deren Bericht jetzt vorliegt, hat sich deshalb mit eher kleinteiligen Fragen beschäftigt. Sind die Vorfeldbefugnisse des Bundeskriminalamts präzise genug beschrieben? Sollen auch „äußerlich neutrale“ terroristische Vorbereitungshandlungen unter Strafe gestellt werden?
Die eine Hälfte der Kommission um Exgeneralbundesanwältin Monika Hirsch ist mit den Strukturen zufrieden und will alles so lassen. Die andere Hälfte um FDP-Urgestein Burkhard Hirsch will alles in Frage stellen. Das klingt allerdings radikaler, als es ist. An kaum einem Punkt fordert Hirsch, ein bestehendes Gesetz abzuschaffen, meist belässt er es vage beim Wunsch nach Überprüfung.
Auch wenn FDP, Grüne und Piraten eine Bürgerrechtskoalition bildeten, sähe ihre Sicherheitsgesetzgebung wohl nicht völlig anders aus. Wer Terrorangriffe nicht nur bestrafen, sondern verhindern will, muss im Vorfeld ansetzen. Und wer Polizei und Verfassungsschutz getrennt haben will, muss dann eben den Informationsaustausch zwischen den Behörden organisieren.
Abschaffen kann man aber die Onlinedurchsuchung. Sie wird kaum benötigt und kaum genutzt. Sie war ein falsches Symbol. Sie wird nicht fehlen.
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