CDU hat Verfassungsklage verschlafen: CDU kommt zu spät

Christdemokraten scheitern mit Verfassungsklage gegen den Rückkauf der Versorgungsnetze für Strom, Gas und Fernwärme. Jetzt wollen sie argumentativ kämpfen

Könnte bald in Volkseigentum übergehen: Umspannwerk von Vattenfall Bild: dpa

HAMBURG taz | Der Versuch der CDU-Bürgerschaftsfraktion, den Rückkauf der Energienetze durch eine Verfassungsklage zu verhindern, ist gescheitert. Einstimmig wies das Gericht am Montag eine Klage gegen den Volksentscheid über einen vollständigen Rückkauf der Versorgungsnetze für Strom, Gas und Fernwärme ab. Die Fraktion habe die Klagefrist nicht eingehalten, beschied das Gericht.

Die von verschiedenen Verbänden getragene Initiative „Unser Hamburg – unser Netz“ hat für den 22. September, den Tag der Bundestagswahl, einen Volksentscheid durchgesetzt. Dabei sollen die HamburgerInnen darüber abstimmen, ob die Stadt die Netze zu 100 Prozent zurückkaufen soll.

Der Senat hatte gestützt auf die SPD-Mehrheit in der Bürgerschaft einen Anteil von 25,1 Prozent zurückgekauft. Zugleich vereinbarte er mit den Versorgern verschiedene Projekte, um die Energiewende in Richtung erneuerbare Energien voranzubringen.

Die Fraktionen der CDU wie der SPD bedauerten, dass sich das Gericht nur mit der formalen Frage der Zulässigkeit des Volksentscheids befasst und die Frage der inhaltlichen Rechtmäßigkeit ausgeklammert habe. „Wir haben wegen der abgelaufenen Klagefrist das Verfassungsgericht bewusst nicht angerufen“, sagte SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. Weil das Urteil zu erwarten gewesen sei, habe die CDU den Gegnern der Verstaatlichung einen Bärendienst erwiesen, kommentierte die FDP-Fraktion.

CDU-Fraktionschef Dietrich Wersich kündigte an, jetzt in die inhaltliche Debatte einzusteigen. Das Gericht habe offengelassen, „welche Regeln für Volksentscheide in Bezug auf das Budgetrecht und in Bezug auf die Formulierung des Abstimmungstextes gelten“.

Wersich und seine Fraktionskollegen finden, dass die hohen Ausgaben für den Rückkauf von mehr als einer Milliarde Euro nicht über die Bürgerschaft hinweg beschlossen werden dürften, deren höchstes Recht es ja sei, über die Ausgaben der Stadt zu bestimmen. Außerdem sei der Abstimmungstext, der als Ziel „eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien“ nennt, irreführend. Diese Ziele könnten durch den Rückkauf der Netze nicht erreicht werden.

Die Grünen pochen nicht auf das Budgetrecht des Parlaments: „Die Bürgerinnen und Bürger müssen gerade über wichtige Entscheidungen abstimmen können – auch wenn das Geld kostet“, kommentierte der Abgeordnete Jens Kerstan. Die Linke sieht durch das Urteil die direkte Demokratie gestärkt.

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