CASTOR-TRANSPORTE : Bereitschaft ist Arbeitszeit
LÜNEBURG | Die Kosten für Großeinsätze der Polizei könnten in Zukunft deutlich höher werden. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht gab der Klage eines Polizisten statt, der seine Bereitschaftszeiten beim Castor-Transport 2005 nach Gorleben in vollem Umfang als Freizeit ausgeglichen haben wollte. Die Arbeitszeitregelung für den Polizeivollzugsdienst beinhalte Rechtsfehler, hieß es. Bisher wurde der Bereitschaftsdienst in Niedersachsen nur mit 25 Prozent angerechnet. (dpa)