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Bundestag preist Gesetzesbruch

■ Bundestag belohnt Flüchtlingsinitiative

Hannover (taz) – Die Hildesheimer Initiative „Gutscheinumtausch für Flüchtlinge“, die das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz systematisch unterläuft, ist vom Deutschen Bundestag ausgezeichnet worden. Die Initiative, die Flüchtlingen Lebensmittelgutscheine in Bargeld umtauscht, hat einen der Preise des diesjährigen Bundestagswettbewerbs „Demokratie leben“ gewonnen, die eine Jury unter Vorsitz von Wolfgang Thierse für bürgerschaftliches Engagement vergeben hat. „Die Umtauschinitiative will dazu beitragen, Flüchtlingen, die nach der Gesetzeslage lediglich Gutscheine erhalten, durch Verfügung über Bargeld ein Stück Menschenwürde zurück zu geben“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundestages.

Nach Auffassung des Parlaments, das das Asylbewerberleistungsgesetz samt seiner diskriminierenden Sachleistungsvorschrift immerhin selbst beschlossen hatte, wird durch die Initiative „praktische Solidarität gelebt“. Das niedersächsische Innenministerium bekämpft derweil weiter den Gutscheinumtausch. Ein Sprecher des Ministeriums bezeichnete gestern den Umtausch als „nicht rechtmäßig“ und „klaren Gesetzesverstoß“. Das Innenministerium lehne ein solches Unterlaufen des Asylbewerberleistungsgesetzes entschieden ab. Strafbar sei der Umtausch der Gutscheine in Bargeld allerdings nicht. Die Hildesheimer Initiative will den Preis des Bundestages „stellvertretend für die Umtauschinitiativen in ganz Niedersachsen entgegennehmen“. Die Auszeichnung nehme allen Versuchen, den Umtausch zu kriminalisieren, den Wind aus den Segeln. Jürgen Voges

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