: Bundesregierung lehnt Schutz der Sorben im Grundgesetz ab
Bonn (dpa) — Die Bundesregierung lehnt die Aufnahme einer besonderen Garantie zum Schutz von Minderheiten und Volksgruppen im Grundgesetz ab. Eine solche Regelung sei zur Wahrung der kulturellen Eigenständigkeit der Sorben nicht nötig, sagte die Bundesministerin für innerdeutsche Beziehungen, Dorothee Wilms, am Mittwoch in einem Gespräch mit einer Delegation dieser in der Lausitz lebenden ethnischen Minderheit in Bonn. Sie unterstrich aber die Zusage der Bundesregierung, dem sorbischen Volk bei der Wahrung seiner Eigenständigkeit zu helfen. In der ehemaligen DDR verfügten die Sorben unter anderem über ein eigenes Parlament, die „Domowina“ in Bautzen, und über besondere, in der Verfassung garantierte Minderheitenrechte.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen