■ Bundesgericht: Kein neuer Tatbestand für „Auschwitz-Lüge“
Karlsruhe (dpa) — Gegen einen neuen Tatbestand für die Bestrafung der „Auschwitz-Lüge“ hat sich Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm gewandt. Dies sei „nicht erforderlich“, sagte er der Sendung „ARD-Ratgeber/Urteil des Monats“, die am Samstag ausgestrahlt wird. Schon jetzt sei die „Auschwitz-Lüge“ – das Leugnen der systematischen Judenvernichtung in der Nazizeit – als Beleidigung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und unter bestimmten Voraussetzungen als Volksverhetzung strafbar. Dies habe der Bundesgerichtshof (BGH) auch mit seiner umstrittenen Entscheidung bestätigt.
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