: Bund will Gießener Areal nicht hergeben
Bonn (dpa) – Die Bundesregierung will das Urteil des Gießener Verwaltungsgerichts zur kostenlosen Rückübertragung eines ehemals militärisch genutzten Grundstücks nicht hinnehmen. Der Bund werde gegebenenfalls in die Berufung gehen, kündigte das Bundesfinanzministerium gestern an. Das Verwaltungsgericht Gießen war einer Klage der Kommune gegen die Bundesrepublik auf Rückgabe des sieben Hektar großen Waldstücks gefolgt (Az: 10E 772/94). Das umstrittene Grundstück war 1936 für militärische Zwecke beansprucht worden. Vertraglich wurde damals vereinbart, daß es nach der militärischen Nutzung wieder in den Besitz der Stadt übergehen sollte. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges war die Fläche von der US-Armee beschlagnahmt worden und ging danach in das Vermögen des Bundes über.
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