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Buch-Digitalisierung durch GoogleAutor, bitte melde dich!

Die US-Autorengewerkschaft hat sich im Streit um Googles Buchsuchmaschine mit dem Konzern geeinigt. Im Web können sich Autoren nun melden - für wenig Geld.

So schön wie in der Anna Amalia Bibliothek in Weimar wird das Suchen nach Büchern bei Google nicht. Bild: dpa

BERLIN taz 125 Millionen Dollar will der Internet-Konzern Google an Autoren zahlen, die ihre Werke in der Buchsuchmaschine "Book Search" wiederfanden, ohne dass das Unternehmen sie vorab um Genehmigung gebeten hätte. Seit dieser Woche ist dazu eine spezielle Website namens "Googlebooksettlement.com" online, auf der man seine Ansprüche anmelden kann. Pro vollständig gescanntem Buch gibt's allerdings nur 60 Dollar, Teilwerke werden mit 5 oder 15 Dollar abgegolten.

Wer mitmacht, und das ist noch bis zum 5. Januar 2010 möglich, gibt dafür aber auch Google das Recht, sein Werk weiterhin durchsuchbar vorzuhalten und den Nutzern zu ermöglichen, einzelne Seiten kostenlos zu lesen. Als kleinen Bonus zahlt Google außerdem noch 63 Prozent der möglichen Werbeeinnahmen, die durch neben den Buchseiten geschaltete Reklame anfallen. So will der Online-Konzern den Streit um die Buchsuchmaschine, der quasi ununterbrochen seit ihrem Start 2005 lief, endlich beilegen. Geeinigt hat man sich dabei mit der US-Autorengewerkschaft Author's Guild und der amerikanischen Verlegerlobby Association of American Publishers (AAP).

Sieben Millionen Bücher soll Google in seiner Buchsuchmaschine inzwischen erfassen. Erklärtes Ziel des Projektes ist es, die größte digitale Bibliothek der Welt aufzubauen. Verlage und Autoren sollen unter anderem dadurch profitieren, dass sich neben den dargestellten Büchern Links zum Einkauf bei Amazon und anderen E-Commerce-Anbietern befinden - sind Werke erst einmal digital und auffindbar, so Googles Schlachtruf an die Autoren, verkaufen sie sich auch besser. "Die Leser erhalten Zugriff auf Millionen urheberrechtlich geschützte Werke, die Autoren und Verlage erhalten einen neuen Markt für den Verkauf ihrer Bücher und die Bibliothekspartner, deren Material wir digitalisieren, können ihre Sammlungen erhalten und sie leichter nutzbar machen", so Google bei der Ankündigung der Einigung. Die frohe Botschaft verkündete der Online-Konzern in 72 Sprachen, die Lösung gelte weltweit.

Also alles schön und gut? Nicht ganz. In Deutschland stößt der außergerichtliche erzielte Vergleich zwischen Google-Buchsuche und Author's Guild / AAP beispielsweise weitgehend auf Ablehnung. Beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels, bei der Verwertungsgesellschaft VG Wort und beim Verband deutscher Schriftsteller sieht man es vor allem als problematisch an, dass von der Pauschalzahlung nun auch zehntausende deutsche Buchtitel betroffen sind, obwohl es keine speziellen Verhandlungen gab. Die VG Wort hat eine auf internationales Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit einem Rechtsgutachten beauftragt, um die Lage zu klären. So lange würden sie die Digitalisierung durch Google am liebsten verhindern lassen. Ein besonderes Dorn im Auge ist den Verbänden, dass der Online-Konzern ein so genanntes "Opt Out"-Konzept betreibt. Dabei werden Werke zunächst ohne Rücksicht auf den Urheber digitalisiert und später nach Bedarf wieder aus dem Suchmaschinen-Angebot herausgenommen, sollte ein Verlag, eine Verwertungsgesellschaft oder ein Autor dann doch gegen die Nutzung sein.

Die Streitigkeiten rund um die Buchrechte im Internet dürften noch eine ganze Weile weitergehen. Einen anderen Kriegsschauplatz kann man derzeit bei Amazons E-Book-Lesegerät Kindle beobachten. Das kommt in seiner just in dieser Woche vorgestellten neuen Version mit einer Vorlesefunktion, die Bücher mit Hilfe einer Computerstimme vorträgt, damit der Nutzer den Reader beispielsweise auch im Auto verwenden kann. Die Author's Guild hat sich die Funktion angesehen und ist damit überhaupt nicht glücklich. Exekutivdirektor Paul Aiken sagte dem "Wall Street Journal", Amazon habe nicht das Recht, "Bücher laut vorzulesen". Das sei die Nutzung eines Aufführungsrechts, das in den Verträgen mit den Autoren für den E-Book-Reader nicht erfasst sei. Amazon verteidigte sich - das Feature sei "experimentell" und vom Nutzer keineswegs mit echten, von Profis vorgetragene Hörbüchern zu verwechseln. Außerdem werde durch das Vorlesen keine Aufführung durchgeführt, höre der Nutzer sein Buch doch nur über einen Kopfhörer ab.

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