Der TÜV Rheinland hatte fehlerhafte PIP-Brustimplantate aus Frankreich geprüft. Eine betroffene Frau verlangte Schadenersatz. Sie ist im zweiten Versuch gescheitert.
Der TÜV Rheinland hat erneut eine Gerichtsverhandlung verloren. Betroffene Brustimplantat-Patientinnen dürfen Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro sofort verlangen.
In Europa kommen weiter Medizinprodukte auf den Markt, die anderswo wegen ihres Risikos abgelehnt werden, rügt Deutschlands oberster Medizinprüfer Jürgen Windeler.
Der Chef der französischen Brustimplantatsfirma PIP muss für vier Jahre ins Gefängnis. Seine Prothesen hatten eine gefährliche „Hausmischung“ enthalten.
Die Betroffenen minderwertiger Brustimplantate können auf Entschädigung hoffen. Ein Gericht in Toulon hat entschieden: Der TÜV Rheinland habe geschlampt.
Betroffene Frauen und Händler gewinnen vor Gericht gegen den TÜV Rheinland. Dieser habe seine bei der Kontrolle versagt und muss den Schaden nun ausgleichen. steht nun Schadensersatz zu
300 betroffene Argentinierinnen fordern Schadenersatz wegen defekter Brustimplantate. Angeklagt sind auch der TÜV-Rheinland und die Allianz-Versicherung.
Der langjährige Chef der französischen Firma PIP, Jean-Claude Mas, bestreitet dass er den TÜV bewusst in die irregeführt hat: Es sei alles schon Routine gewesen.
Minimaler als bei den PIP-Brustimplantaten geht Aufsicht wohl kaum beim TÜV. In Zukunft darf Kontrolle nicht von besonders neugierigen Prüfern abhängig bleiben.