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Brandenburger Obst und Gemüse risikolos

■ Schadstoffgehalt von Möhren, Weißkohl, Rotkohl, Äpfeln und Kartoffeln wider Erwarten unter den westlichen Grenzwerten/ Analyse für das neue Landwirtschaftsministerium wurde vorgestellt

Plötzin. Der Verzehr von Obst und Gemüse aus dem Bundesland Brandenburg birgt keine gesundheitlichen Risiken. Dies ist das Ergebnis einer gemeinsamen Untersuchung des Instituts für Biotechnologie Potsdam, der Biologischen Zentralanstalt Kleinmachnow und des Bezirkshygieneinstituts Potsdam, die gestern in Plötzin bei Werder der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Die Wissenschaftler analysierten im Auftrag des entstehenden Landwirtschaftsministeriums Produkte aus repräsentativen Betrieben in den traditionellen Obst- und Gemüseanbaugebieten in Havelland, Oderbruch und Spreewald auf Belastungen durch Blei, Cadmium, Quecksilber und Nitrate. Anlaß war eine Veröffentlichung der Berliner Außenstelle des Bundesgesundheitsministeriums von Anfang November, in der von einer besonders hohen Schadstoffbelastung bei Obst und Gemüse in den ostdeutschen Ländern die Rede war.

Die Institute in Potsdam und Kleinmachnow stellten jedoch jetzt fest, daß der Schadstoffgehalt bei allen von ihnen gezogenen Proben unterhalb der Richtwerte des Bundesgesundheitsamtes lag. In den meisten Fällen seien die Richtwerte sogar weit unterschritten worden. Analysiert wurden Möhren, Weißkohl, Rotkohl, Chinakohl, Blumenkohl, Endivien, Radicchio, Chicoree, Porree und Erbsen sowie Äpfel. Auch bei Kartoffeln habe der Schwermetallgehalt weit unter den offiziellen Grenzwerten gelegen. Nitrate seien in den Kartoffelproben nicht nachweisbar gewesen.

Wie ein Sprecher des Geschäftsbereiches Ernährung, Landwirtschaft und Forst im Amt des Ministerpräsidenten mitteilte, lagen auch dieermittelten Rückstände an Pflanzenschutzmitteln in dem untersuchten Gemüse deutlich unter den Richtwerten.

So wurden den Angaben zufolge b.z.w. in einer Möhrenprobe die höchsten Rückstände an inzwischen verbotenem, hochgiftigem Lindan mit einem Wert von 0,023 mg/kg festgestellt. Das entspricht einer Auslastung der zulässigen Höchstmenge von 23 Prozent. dpa

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