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Bonner Kompromiß zum Datenschutz

Bonn (ap) — Mit der großen Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der SPD hat der Bundestag am Mittwoch den Kompromißvorschlägen des Vermittlungsausschusses zur Datenschutznovelle und der Verschärfung des Kriegswaffenkontrollgesetzes zugestimmt. Allerdings stimmten zwei CDU-Abgeordnete dagegen, die Mindeststrafe für illegale Waffenexporte auf zwei Jahre festzusetzen. Die Grünen lehnten beide Vorlagen ab. Das Parlament nahm mit großer Mehrheit fünf der sieben Gesetze an. Ein Gesetz, wonach Ausländer bei Sozialversicherungswahlen wählbar sein sollten, scheiterte am Widerstand der Unionsfraktion und der Enthaltung der Grünen. Die Union erklärte, sie könne dem passiven Wahlrecht für Ausländer nicht zustimmen. Nun muß sich der Vermittlungsausschuß erneut mit dem Gesetz befassen. Das Gesetz über die Handwerksstatistik wurde auf Antrag der Union von der Tagesordnung abgesetzt. Nach dem umfangreichen Vorschlagspaket des Vermittlungsausschusses gilt das Datenschutzgesetz künftig nicht nur für die Erhebung, Verwendung und Nutzung von Daten durch staatliche Stellen, sondern in begrenztem Umfang auch durch nichtöffentliche Stellen. Unter anderem werden auch die Befugnisse des Bundesdatenschutzbeauftragten erweitert. Ferner sollen im Verfassungsschutzgesetz die Befugnisse dieses Dienstes und des Militärischen Abschirmdienstes rechtlich eingegrenzt werden. Die Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der entsprechenden Landesbehörden sollen genauer voneinander abgegrenzt werden. Außerdem sollen für Berichtigungen oder das Löschen von Daten durch den Verfassungsschutz konkretere Fristen gelten. Grundsätzlich müssen alle Daten etwa zehn Jahre nach der letzten Information gelöscht werden.

Beim Kriegswaffenkontrollgesetz hatte sich der Bundesrat im Vermittlungsausschuß mit seiner Forderung durchgesetzt, schwere Verstöße gegen das Herstellungsverbot für atomare, biologische und chemische Waffen mit mindestens zwei statt mit einem Jahr Haft zu bestrafen. Die Koalitionsfraktionen hatten im Bundestag das von der Regierung vorgesehene zweijährige Mindeststrafmaß halbiert. Außerdem soll auch das leichtfertige Fördern der Herstellung von ABC-Waffen unter Strafe gestellt werden und die Strafbefreiung für wissenschaftliche Äußerungen entfallen. Der CDU-Abgeordnete Heinz Günther Hüsch, der Berichterstatter des Bundestages aus dem Vermittlungsausschuß, sowie seine Fraktionskollegin Roswitha Wisniewski lehnten die Vorlage ab.

Ebenfalls gegen die Stimmen der Grünen ließen die CDU/CSU, FDP und SPD die Neufassung des Abwasserabgabengesetzes passieren, wonach je Schadeinheit im kommenden Jahr 50 Mark, 60 Mark ab 1993 und 70 Mark ab 1995 gezahlt werden müssen. Gegen das Nein der Grünen wurde ferner das Hochschulstatistikgesetz sowie die Aufforderung an den Gesetzgeber angenommen, das agrarsoziale Sicherungssystem bis 1994 zu reformieren.

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