■ Bonn will wieder mal bei den Asylbewerbern abkassieren: Ein paar Milliönchen für Seehofer
Horst Seehofer hatte gehofft, er könnte den Änderungsentwurf des Asylbewerberleistungsgesetzes schnell und ohne große Diskussionen durchdrücken und sich so ein wenig Entlastung in seinem Haushalt schaffen. Bestätigt hat der Bundesgesundheitsminister damit alle, die schon vor zwei Jahren warnten, das Asylbewerberleistungsgesetz sei nur ein erster Versuchsballon der Bundesregierung. Die geplante Verschärfung als solche ist schlimm genug, doch Seehofer hat noch eins draufgesetzt. Er hat bei der geplanten Reduzierung des Existenzminimums auch vor Bürgerkriegsflüchtlingen nicht haltgemacht. Schließlich bringt das noch ein paar Milliönchen.
Vergessen hat Seehofer dabei, daß die Bundesregierung bei diesen Menschen noch einiges offen hat. Denn so schnell die Koalition mit dem Streichen von Geldern ist, so viel Unfähigkeit beweist sie, wenn es darum geht, einen anderen Teil des Asylkompromisses zu realisieren: einen Rechtsstatus für Bürgerkriegsflüchtlinge gesetzlich zu verankern. Damit hätten die Betroffenen Anrecht auf eine Aufenthaltsbefugnis und eine Arbeitserlaubnis. Sie könnten sich – was die meisten wollen – Arbeit suchen, statt aufs Sozialamt und den guten Willen des Ministers angewiesen zu sein. Aber nichts da, die eh schon spärlichen Gelder werden ihnen noch weiter zusammengestrichen. Der von Seehofer vorgeschlagene Kompromiß, mit dem er die FDP locken wollte, war ein fauler.
Sobald Bürgerkriegsflüchtlinge grundsätzlich unter die Gesetzesänderung fallen, haben sie, wie die Asylbewerber auch, nur bei „akuter Erkrankung und Schmerzzuständen“ Anspruch auf medizinische Versorgung. Pech für jene, die auf eine Mine getreten sind und eine ordentliche Reha-Maßnahme sowie eine Prothese brauchen. Pech auch für Alte und Schwache mit chronischen Herz- oder Kreislaufleiden und Pech für vergewaltigte Frauen und Folteropfer. Psychische Leiden dürften kaum in die oben genannte Kategorie fallen.
Als Bürgerkriegsflüchtlinge gelten gegenwärtig im übrigen nur aus Bosnien-Herzegowina geflüchtete Bosniaken. Alle anderen aus Ex-Jugoslawien sowie jene, die aus anderen Bürgerkriegsgebieten kommen, werden als Asylbewerber behandelt. Sie müssen künftig auf jeden Fall mit einer gekürzten Sozialhilfe und einer eingeschränkten medizinischen Versorgung für die gesamte Dauer ihres Asylverfahrens auskommen. Da wehrt sich auch nicht die FDP. Karin Nink
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