: Blick in Gnadenakten jetzt erlaubt
West-Berlin. Rechtsanwälte können bei Gnadenersuchen von Häftlingen Akteneinsicht nehmen. Justizsenatorin Limbach erließ eine Grundsatzverfügung, wonach dem Rechtsanwalt eines Verurteilten auf Antrag vor der Gnadenentscheidung Akteneinsicht zu gewähren ist. Es sei erforderlich, die von der Gnadenbehörde zur Vorbereitung der Gnadenentscheidung eingeholten Stellungnahmen und Berichte zu kennen, um mögliche Gegenvorstellungen erheben zu können, meinte die Senatorin. Die Neuregelung orientiere sich an dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung.
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