: Bleiberecht wird großzügiger
Der rot-rote Senat hat ein großzügigeres Bleiberecht für langjährig in Deutschland lebende ehemalige Asylbewerber beschlossen. Danach wurde das Landeseinwohneramt angewiesen, unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltsbefugnis künftig bis zu einer Dauer von drei Jahren zu genehmigen. Das gelte auch, wenn ergänzende Sozialhilfe in Anspruch genommen wird. Bislang habe die Frist bis zur Abschiebung ein Jahr betragen, sagte gestern Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Bedingung für die Inanspruchnahme der neuen Regelung sei, dass in der Familie mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Die Regelung betrifft nach Darstellung von Körting eine „dreistellige Zahl“ von Personen, darunter Libanesen und Palästinenser. DDP