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Bizarrer RechtsstaatHeirate mich, Boris!

Wer in Tübingen einen Doktortitel hat, lebt gefährlich. Die Universitätsstadt droht promovierten Ausländern mit der Ausweisung. Da hilft nur die Hochzeit, zur Not mit dem Oberbürgermeister.

Objekt der Begierde: Tübingens OB Boris Palmer, der allerdings nicht per Heirat bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung helfen will. Bild: dpa

Sie hat einen Doktortitel, ist einfallsreich und kann unterhaltsame Geschichten aus ihrem Leben erzählen. Dr. phil. Nell Zink, 45, sucht dringend einen Ehemann. Einzige Bedingung: Er muss Deutscher sein, denn die US-amerikanische Übersetzerin mit Wohnort Tübingen muss sonst bald zurück in die USA. Das hat ihr die Ausländerbehörde der Stadt angedroht.

Schuld daran ist ihr Doktortitel, den hat die promovierte Medienwissenschaftlerin vor wenigen Monaten erhalten. Und eigentlich hatte sie sich darüber gefreut. Immerhin "cum laude". Doch dann kam das Ausländeramt.

Akademiker mit einem Doktortitel, so die Beamtenlogik, müssen in Tübingen mindestens dreitausend Euro im Monat verdienen, sonst gelten sie als nicht angemessen bezahlt. Und wer nicht angemessen bezahlt ist, erhält keine Verlängerung seiner Aufenthaltsberechtigung. Stempel, Punkt und fertig.

Nell Zink schlägt sich trotz ihrer Promotion mit Übersetzungen durch und lebt von rund eintausend Euro. Sie fährt Fahrrad und trinkt Leitungswasser, das machen viele in Tübingen so. Sogar der grüne Oberbürgermeister Boris Palmer.

An den musste Nell Zink sofort denken, als ihr der Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde als einzig rettenden Ausweg zu einer Ehe mit einem deutschen Staatsbürger riet. Palmer ist unverheiratet, könnte noch ein wenig Englisch-Nachhilfe vertragen und will seiner Stadt ein menschenfreundliches Image verpassen. Perfekt.

"Sehr geehrter Herr Palmer", schrieb Nell Zink und schickte, um Missverständnissen vorzubeugen, gleich eine Kopie des Briefes an die Frauenbeauftragte der Stadt, "ich würde Sie gern bis Ende Juli 2009 heiraten." Dann entschuldigte sie sich dafür, dass ihr die Idee "Sex gegen Bleiberecht" nicht selbst gekommen war, und schränkt in dem Brief sofort ein: "Ich glaube echt nicht, dass die Behörde von uns sexuellen Kontakt verlangen würde - bloß die gemeinsame Wohnung. Ich bin schon 45 und habe nie so besonders gut ausgesehen, muss sogar z. Zt. eine Zahnspange tragen, also ist die Ehe aus freien Stücken für mich ungefähr so wahrscheinlich wie der dreitausend-Euro-Job." Der Brief endet mit den Worten: "Ja dann, ich freue mich auf Ihre Antwort!"

Aber Boris Palmer schwieg. Stattdessen kam das Fernsehen. Der SWR hatte Wind von der Sache bekommen, und nun hat Nell Zink ihren Heiratsantrag am Montag dieser Woche auch noch über den Sender verbreitet. Mit ihrem Problem ist sie nicht allein: Auch anderen promovierten Akademikern wird von der Tübinger Ausländerbehörde ihr Doktortitel als Ablehnungsgrund für die Verlängerung des Aufenthaltsrechts vorgehalten. Entweder mehr verdienen oder gehen. So kämpft ein promovierter Sportwissenschaftler aus Israel seit Jahren vergeblich um eine längere Befristung. Der Herr Doktor ist eben "nur" Trainer in einem Sportclub.

Dabei ist es in Tübingen nichts Ungewöhnliches, dass eine Fahrlehrerin den Titel "Dr. phil" in ihrem Firmenlogo trägt oder dass der Crèpe-Verkäufer am Marktplatz einmal über Hegel promovierte. Beide haben allerdings das Glück, einen deutschen Pass zu besitzen, denn auch sie sind nach Behördenlogik "nicht angemessen beschäftigt". Ausweisen kann sie jedoch niemand.

Mit der Ehe zwischen Nell Zink und dem Oberbürgermeister wird es wohl nichts. "Solange ich nicht heiraten muss, helfe ich gerne in Zweifelsfällen", sagte Palmer gestern der taz. Im konkreten Fall aber setze das Land und der Bund die Einkommensgrenzen fest, die auch er und sein zuständiger Bürgermeister "für fern der Lebenswirklichkeit" halten. Tübingen sei im Übrigen "eine großzügige Stadt", erst vor kurzem habe er sich für den Verbleib einer Klinikärztin erfolgreich eingesetzt, "und das war ein noch viel krasserer Fall", sagte Palmer.

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70 Kommentare

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  • GD
    Guttiohne Dr

    Ist das nicht eine sehr interessante Aussage der Behörde die nun eine Klagewelle von Hartz4 beziehenden Doktoren nach sich zieht. Immerhin bestätigt eine Behörde damit das man von 1000€ nicht leben kann, zumindest nicht als Doktor. Ihr Fehler war wohl im Gegensatz zu Guttenberg das sie nicht abgeschrieben hat. Vielleicht hätte man ihr dann auch sofort einen guten Posten bei der EU zugeschoben um das Gesicht zu wahren. Die Politiker sind verlogen und die Beamten sind ihre Erfüllungsgehilfen. Wenn Sie sich in anderen Fällen nur annähernd an bestehende Gesetze halten würden wäre Deutschland um einiges besser. Was hier demonstriert wird ist lediglich die Tatsache das Gesetze für Leute mit min. 3000€ im Monat nicht gelten.

    Warum wendet man nicht AuslG § 55 an? Diese kann praktisch unbegrenzt widerholt werden. Die Duldung darf längstens 1 Jahr betragen, allerdings kann sie erneuert werden. Wie oft sagt das Gesetz nicht. Da haben die Nazis wohl gepennt. Oder sie reißt in den nicht zur Bundesrepublik gehörenden Teil von Berlin :-) Immerhin scheint es diesen nach §1 noch zu geben. :-)

     

    (1) Ausländer können nach Maßgabe dieses Gesetzes in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin (Bundesgebiet) einreisen und sich darin aufhalten, soweit nicht in anderen Gesetzen etwas anderes bestimmt ist.

     

    Wo ist dann der andere Teil? Im Übrigen ist die Abschiebung politisch motiviert.

  • MA
    Mi Ani

    Also ich verstehe gar nicht, warum jemand freiwillig in deutschland leben möchte. Die bürokratie in diesem land hat ja bereits solch erschreckende ausmasse angenommen, dass einem die luft zum atmen versteuert wird. Aber wie ich höre, liebe Frau Zink, hast du auch die israelische staatsangehörigkeit. Die hätte ich nämlich gerne. Deshalb schlage ich dir folgenden deal vor: tausche deutsche gegen israelische staatsangehörigkeit. Das müsste doch irgendwie machbar sein, es erscheint mir fair und auch die logik ist mathematisch nachvollziehbar (zumindest auf den zweiten oder dritten blick). Zur sicherheit könnten wir es ja vorab noch schnell von unserem freund archimedes via P1 und P2 mal P3 (P4 - P567) geteilt durch P793 = x berechnen lassen. Ich wette, das flutscht.

     

    Die einfachere und mathematisch unkompliziertere option wäre jedoch einfach die pässe zu tauschen, ich glaube, wir sehen uns irgendwie entfernt ähnlich (zumindest auf dem passbild), alter und geburtsdatum stimmen auch fast überein. Allerdings...da weiss man dann doch nicht worauf man sich einlässt, vielleicht gefällt dir mein leben dann gar nicht, so nach dem motto: "Es war im Ausverkauf und Angebot, die Sonderaktion 'Tausche blödes altes Leben gegen neue Version', ich hab es kaum zu Hause ausprobiert da wusste ich schon, an dem Produkt ist was kaputt, das ist die Reklamation...ich tausch nicht mehr, ich will mein leben zurück, ich geb zu, ich war am anfang entzückt... etc., etc."

     

    Mit den heiratsabsichten wäre ich an deiner stelle allerdings äusserst vorsichtig, so etwas kann nämlich noch viel dramatischere folgen haben als ein vertauschtes leben - da hilft dann auch die reklamation nichts mehr.

  • A
    anke

    Fürs Leben lernen soll man, heiß es immer. Frau Zink (wie man mit so einem Namen überhaupt ein Problem mit einem deutschen Amt haben kann, ist mir ein Rätsel) hat diesen Rat offenbar befolgt. Mehr noch. Sie hat offenbar sogar promoviert für ihr Leben in Deutschland. Immerhin weiß sie nun, wie sich ihr ganz persönliches Problem mit einem ganz allgemein geltenden Ausländerrecht unter Verwendung relativ bekannter medialer Reflexe mit minimalem Aufwand und maximalem Prestigegewinn lösen lässt. Durch die direkte, öffentliche und vorgeblich humorvolle Ansprache einer bekannten Führungskraft nämlich. Der Angesprochene hat sie denn auch via Medien wissen lassen, man werde dieses eine, ganz besondere Kind schon schaukeln. Das, nicht wahr, ist er sich und seiner Position offenbar schuldig.

     

    Zur Problematik: Ich nehme an, das angeblich so weltfremde Gesetz, auf das sich das Tübinger Amt beruft, ist so weltfremd wie es scheint dann doch wieder nicht. Offiziell heißt es ja immer, das Grundrecht der freien Studienwahl dürfe nicht durch staatliche Lenkungsmaßnahmen beschnitten werden. Im Ergebnis gibt es nun offenbar einen Überschuss gerade auch an studierten/promovierten Medienwissenschaftlern, auf den ein (ebenfalls freier) Arbeitsmarkt mit (frei daherassoziierten) Niedriglöhnen reagiert. Da arbeitslose deutsche Akademiker noch nicht einfach abgeschoben werden können, werden diese schlecht bezahlten Jobs von den Ämtern dringend benötigt. Schließlich: Wie soll eine Arbeitsagentur ihre aus Marktsicht überqualifizierten und mit seltsamen Allüren ausgestatteten deutschen Klienten fordern und fördern, wenn sie ihnen nicht einmal mit dem Entzug der Unterstützung drohen kann für den Fall, dass sie die Ausübung eines Jobs, der nicht ihrer Qualifikation und erst recht nicht ihren Gehaltsvorstellungen entspricht, verweigern? Und zwar allein deswegen, weil es gar keine schlecht bezahlten aber freien Akademikerarbeitsplätze mehr gibt, weil diese gleich nach ihrer Schaffung von pragmatisch-anspruchslosen US-Amerikanern und Israelis okkupiert werden?

     

    Blode Situation! Eines allerdings macht Hoffnung: Wo sicher geglaubte Privilegien abgebaut werden, könnte die Bereitschaft der "Leistungsträger" wachsen, sich mit weniger agilen Leidensgenossen zusammenzutun und mit diesen gemeinsam ganz neue Wege zu gehen. Nein, nicht ins Schlafzimmer eines Oberbürgermeisters freier Wahl. Aber vielleicht den eher langweiligen und unspektakulären über ein europäsches Gericht. Mal vorausgesetzt, die Herrschaften brandon, michaelbolz und Brezel ziehen ihre Angebote zurück, hat Frau Zink gewiss das Zeug zur Galionsfigur - wenn nicht gar das zur Freiheitsstatue.

  • PA
    Philipp A.

    Nur gut, dass wir zur gleichen Zeit zig Zuwanderer aus Osteuropa oder der Türkei aufnehmen, von denen wir schon im Vorfeld sicher sein können, dass sie von sozialstaatlichen Leistungen abhängig sein werden. Die Logik erschließt sich mir nicht.

  • A
    archimedes

    @ Leserlein: Wie wäre es aber 'mal damit, die Auswüchse beziehungszerstörender Mobilitätsforderungen der "Wirtschaft" kritisch und aktiv in Frage zu stellen? Ohne Flexibilität wird es sicher nicht gehen, aber ein Übermaß solcher Zwänge - Extrembeispiel: Leiharbeit - halte ich für boykottwürdig.

  • T
    Tagedieb

    Köstlich, da wiehert der Amtsschimmel. Gibt es nicht Bemühungen des Bundes, High Potentials nach Deutschland zu holen? Oder gilt das wieder nur für bestimmte Berufsbilder (die in einer geheimen Liste aufgeführt sind, und die nicht im Internet veröffentlicht werden darf, ansonsten macht man sich strafbar)?

     

    Da bin ich auch wirklich froh, dass es für Inländer nicht auch eine Liste gibt, aus der hervorgeht, was sie entsprechend ihrer Qualifikation verdienen müssen, damit sie nicht ausgewiesenw erden. Was soll das?

  • B
    Brezel

    Tja, so ist sie nun mal, die Deutsche Rechtssprechung, für jeden Fall und auf jeden Fall gewappnet! Einem Deutschen, promoviertem aber arbeitslosem Akademiker können Tätigkeiten niederer Qualifikation jederzeit zugewiesen und zugemutet werden, bis zur Konsequenz der Streichung von Sozialleistungen bei Ablehnung der Tätigkeit. Das Amt beschied in ihrem Fall DAGEGEN folgendes: „Eine Tätigkeit als Übersetzerin entspricht eindeutig nicht Ihrem Studienabschluss und dem zu diesem Abschluss gehörenden Tätigkeitsfeld.“ Mit dem weiteren Hinweis sie müsse 3000€ verdienen.

    Ich, als Berliner, biete ihr eine eingetragene Lebenspartnerschaft an. Sie hat somit einen Deutschen Mann, dies sogar schwarz auf weiß auf einem Stück beurkundigtem Beamtenpapier, kann in Tübingen bleiben, ich bleib berufsmäßig in Berlin. Wir hätte dann noch den Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit der doppelten Haushaltsführung…usw etc.

    Frau Zink, was halten sie davon!

  • L
    Laut

    Wie schaffen's dann die nichteuropäischen Postdocs?

    Oder verdienen sie mehr als 3000.

  • B
    Beskardesler

    Bildung/Ausbildung ist unsere wichtigste Resource in Deutschland (so unsere Politiker ). Gilt das denn nur für Mitbürger mit deutschem Pass? Wenn dem so ist, dann ist das ein sehr trauriges Bild von uns! Brauchen wir denn nur die Computerfreaks (Informatiker) aus dem Ausland ? Außerdem heißt es doch hinter vorgehaltener Hand, daß Deutschland mehr Akademikerkinder braucht. Man kann doch nicht die Menschen zur Ehe zwingen. Abgesehen davon ist es doch schon längst so, daß Deutschland einen Migrationshintergrund hat. Um´s mit Grönemeyer zu sagen: "Was soll das?"

  • TA
    Thomas Albrecht

    Komisch: die Leser schlagen Lösungen für ein Problem vor, das gar keines ist. Wenn Frau Dr. von ihrem Geld leben kann, wo ist denn dann das Problem? Eine Behörde hat eine Messlatte gesetzt, und die gilt? Vielleicht liegt's dran, dass die Staatsdiener sich nicht vorstellen können, von wenig Geld zu leben, weil sie sehr gut aus Steuergeldern bezahlt werden.

  • B
    Bernd

    Das Ausländeramt wendet wohl nur bestehende Gesetze an, die immerhin wohl so weltfremd ausgelegt werden können. Hier muss wohl ein Behördenleiter einen übereifrigen Mitarbeiter(in)zurückpfeifen.

    Ich wäre für ein "pragmatisches" Ausländerrecht für Akademiker, d.h. wenn dieser Personenkreis mit weniger Geld auskommt und KEINE Sozialleistungen (Wohngeld, etc.)in Anspruch nimmt, sehe ich keinen Grund diesen Personenkreis aus Deutschland zu vergraulen. Deutschland braucht SCHLAUE Zuwanderer !

  • W
    Wolfgang

    Wäre Frau Zink eine promovierte deutsche Wissenschaftlerin in den USA, müsste sie ca. $4000/Monat verdienen, um eine Arbeitserlaubnis (H1B) zu erhalten. Der Rat, den man von amerikanischen Behörden bekommt, ist allerdings nicht der zur Heirat sondern zur Einbürgerung. Vielleicht wäre das eine Alternative für Frau Zink?

  • M
    Moritz22

    Frau Doktor

    möchte also lieber heiraten - egal wen, Hauptsache deutsch - um bloß nicht zurück in die USA zu müssen.

    Hmmm... ich wußte gar nicht, dass es dort so furchtbar ist, aber jetzt wo Sie's sagen....

  • V
    Volker

    @ Leserin

    @ Britt

    Im Artikel wird darauf hingewiesen, das die genannte Vorgabe vom Bund kommt, nicht von den Ländern.

     

    Da können sich die vielen arbeitslosen Akademiker deutscher Herkunft aber glücklich schätzen, das sie nicht ausgewiesen werden können...

     

    Sollte nicht langsam der geistige Allgemeinzustand von Politikern analysiert werden, um herauszufinden woran diese Realitätsferne liegen könnte.

  • MM
    Matthias Mersch

    Liebes Leserlein, Ihr Kommentar kommt aber arg sauertöpfisch daher! Sollte es in Deutschland so etwas wie "Bildungsneid" geben? "Einfache Arbeitnehmer sprengt die Ketten der Doktorenherrschaft!" Frau Doktor Zink wird als Übersetzerin mit Promotion in Medienwissenschaft beschrieben. Damit man Ihren Ratschlag in Betracht ziehen könnte, müssten Sie schon Orte in Deutschland aufzählen, wo jemand mit diesen Qualifikationen - die von Arbeitgebern bisweilen gerne als Überqualifikationen abqualifiziert werden – über die magische Einkommensgrenze von 3000 Euro hinaus Geld scheffeln kann. Laut Britt scheidet Berlin dafür wohl aus. Wie Britt tippe ich eher auf einen Realitätsverlust der Tübinger Ausländerbehörde, vorausgesetzt, dass dort die Realität jemals Einzug gehalten hätte. Denn es lebt sich in Tübingen – selbst für unpromovierte Beamte in subalterner Position – halt doch allzu idyllisch. Aber vielleicht könnte man dieses Regelwerk von Bund und Land ja auch als klugen Beitrag zur Mindestlohndebatte werten?

  • V
    vic

    Tübingen - hier ist der Wahnsinn zuhause.

    Die Beamten in den Behörden dort müssen verdammt gut verdiesen, bei den Maßstäben.

  • M
    Michael

    Das finde ich gut, Frau Bürgermeisterin, gut nur die Frau des Bürgermeisters, kann man nicht ausweisen. Also Boris, gib dir mal einen Ruck, du kannst nicht immer davon laufen! Und denk an deine Partei.

    Kann man einen Dr. Titel wieder zurück geben? Ich glaube, ich kennen den israelischen Sportwissenschafter. Was macht man, wenn man schon verheiratet ist, muss man dann den Ehepartner zurückgeben? (Wenn es kein Deutscher ist.)

    Ich glaube bei der Tübinger Ausländerbehörde muss die nächste Blase platzen, wahrscheinlich bis ganz nach oben.

  • G
    GanovenEddy

    Könnte Sie nicht einfach ihren Doktortitel zurückgeben?

  • H
    HaSch

    Dreitausend Euro? Bretto oder nutto?

  • M
    michaelbolz

    Ich würde mich (ernsthaft) anbieten.

    Bei Interesse meine Emailadresse einfach weiterleiten.

    Vielleicht wird es ja Liebe.

  • B
    brandon

    Bitte um Foto und persönliche Daten der Dame. Ich trinke auch Leitungswasser (zwei Liter).

  • L
    Leserlein

    Eine Möglichkeit wäre aber auch, dort in Deutschland hinzuziehen, wo Frau Doktor einen besser bezahlten Job bekommt. Tübingen ist infolge der offensichtlichen Akademikerschwemme vielleicht nicht der richtige Ort. Von einem einfachen Arbeitnehmer wird ja immerhin auch eine gewisse Mobilität verlangt.

  • B
    Britt

    Das Ausländeramt von Tübingen ist wohl noch lange nicht in der deutschen Realität angekommen. 3.000 EUR für einen Arbeitnehmer mit Promotion, das ich nicht lache. Ich empfehle den Herrn und Damen vom Tübinger Ausländeramt, mal nach Berlin zu kommen. Allerdings finde ich es ungewöhnlich, dass eine Amerikanerin oder ein Israeli ausgewiesen werden sollen, dachte immer, die dürften relativ leicht in Deutschland bleiben.

  • A
    archimedes

    Wie wär's damit, in Städten wie Tübingen die Polygamie bzw. - genderneutraler gesagt - die Mehrfach-Ehe zu erlauben?

     

    Dann können deutsche Männer und Frauen anderen Männern und Frauen in Not in Tübingen besser helfen. (oder ist sie schon erlaubt? bin kein Jurist)

     

    P1 könnte mit P2 und P3 verheiratet sein, P2 zugleich mit P4 und P5, und P3 zugleich mit P6 und P7 u.s.w. also was spricht eigentlich dagegen? - außer, dass vielleicht Px1 mal ein bisschen gekränkt ist, wenn Px2 gerade in der Woche Wx die Partnerin oder den Partner Px3 bevorzugt. Aber das Leben ist eben ein Ponyhof und da kommt das ja auch vor.

  • MA
    Mi Ani

    Also ich verstehe gar nicht, warum jemand freiwillig in deutschland leben möchte. Die bürokratie in diesem land hat ja bereits solch erschreckende ausmasse angenommen, dass einem die luft zum atmen versteuert wird. Aber wie ich höre, liebe Frau Zink, hast du auch die israelische staatsangehörigkeit. Die hätte ich nämlich gerne. Deshalb schlage ich dir folgenden deal vor: tausche deutsche gegen israelische staatsangehörigkeit. Das müsste doch irgendwie machbar sein, es erscheint mir fair und auch die logik ist mathematisch nachvollziehbar (zumindest auf den zweiten oder dritten blick). Zur sicherheit könnten wir es ja vorab noch schnell von unserem freund archimedes via P1 und P2 mal P3 (P4 - P567) geteilt durch P793 = x berechnen lassen. Ich wette, das flutscht.

     

    Die einfachere und mathematisch unkompliziertere option wäre jedoch einfach die pässe zu tauschen, ich glaube, wir sehen uns irgendwie entfernt ähnlich (zumindest auf dem passbild), alter und geburtsdatum stimmen auch fast überein. Allerdings...da weiss man dann doch nicht worauf man sich einlässt, vielleicht gefällt dir mein leben dann gar nicht, so nach dem motto: "Es war im Ausverkauf und Angebot, die Sonderaktion 'Tausche blödes altes Leben gegen neue Version', ich hab es kaum zu Hause ausprobiert da wusste ich schon, an dem Produkt ist was kaputt, das ist die Reklamation...ich tausch nicht mehr, ich will mein leben zurück, ich geb zu, ich war am anfang entzückt... etc., etc."

     

    Mit den heiratsabsichten wäre ich an deiner stelle allerdings äusserst vorsichtig, so etwas kann nämlich noch viel dramatischere folgen haben als ein vertauschtes leben - da hilft dann auch die reklamation nichts mehr.

  • A
    anke

    Fürs Leben lernen soll man, heiß es immer. Frau Zink (wie man mit so einem Namen überhaupt ein Problem mit einem deutschen Amt haben kann, ist mir ein Rätsel) hat diesen Rat offenbar befolgt. Mehr noch. Sie hat offenbar sogar promoviert für ihr Leben in Deutschland. Immerhin weiß sie nun, wie sich ihr ganz persönliches Problem mit einem ganz allgemein geltenden Ausländerrecht unter Verwendung relativ bekannter medialer Reflexe mit minimalem Aufwand und maximalem Prestigegewinn lösen lässt. Durch die direkte, öffentliche und vorgeblich humorvolle Ansprache einer bekannten Führungskraft nämlich. Der Angesprochene hat sie denn auch via Medien wissen lassen, man werde dieses eine, ganz besondere Kind schon schaukeln. Das, nicht wahr, ist er sich und seiner Position offenbar schuldig.

     

    Zur Problematik: Ich nehme an, das angeblich so weltfremde Gesetz, auf das sich das Tübinger Amt beruft, ist so weltfremd wie es scheint dann doch wieder nicht. Offiziell heißt es ja immer, das Grundrecht der freien Studienwahl dürfe nicht durch staatliche Lenkungsmaßnahmen beschnitten werden. Im Ergebnis gibt es nun offenbar einen Überschuss gerade auch an studierten/promovierten Medienwissenschaftlern, auf den ein (ebenfalls freier) Arbeitsmarkt mit (frei daherassoziierten) Niedriglöhnen reagiert. Da arbeitslose deutsche Akademiker noch nicht einfach abgeschoben werden können, werden diese schlecht bezahlten Jobs von den Ämtern dringend benötigt. Schließlich: Wie soll eine Arbeitsagentur ihre aus Marktsicht überqualifizierten und mit seltsamen Allüren ausgestatteten deutschen Klienten fordern und fördern, wenn sie ihnen nicht einmal mit dem Entzug der Unterstützung drohen kann für den Fall, dass sie die Ausübung eines Jobs, der nicht ihrer Qualifikation und erst recht nicht ihren Gehaltsvorstellungen entspricht, verweigern? Und zwar allein deswegen, weil es gar keine schlecht bezahlten aber freien Akademikerarbeitsplätze mehr gibt, weil diese gleich nach ihrer Schaffung von pragmatisch-anspruchslosen US-Amerikanern und Israelis okkupiert werden?

     

    Blode Situation! Eines allerdings macht Hoffnung: Wo sicher geglaubte Privilegien abgebaut werden, könnte die Bereitschaft der "Leistungsträger" wachsen, sich mit weniger agilen Leidensgenossen zusammenzutun und mit diesen gemeinsam ganz neue Wege zu gehen. Nein, nicht ins Schlafzimmer eines Oberbürgermeisters freier Wahl. Aber vielleicht den eher langweiligen und unspektakulären über ein europäsches Gericht. Mal vorausgesetzt, die Herrschaften brandon, michaelbolz und Brezel ziehen ihre Angebote zurück, hat Frau Zink gewiss das Zeug zur Galionsfigur - wenn nicht gar das zur Freiheitsstatue.

  • PA
    Philipp A.

    Nur gut, dass wir zur gleichen Zeit zig Zuwanderer aus Osteuropa oder der Türkei aufnehmen, von denen wir schon im Vorfeld sicher sein können, dass sie von sozialstaatlichen Leistungen abhängig sein werden. Die Logik erschließt sich mir nicht.

  • A
    archimedes

    @ Leserlein: Wie wäre es aber 'mal damit, die Auswüchse beziehungszerstörender Mobilitätsforderungen der "Wirtschaft" kritisch und aktiv in Frage zu stellen? Ohne Flexibilität wird es sicher nicht gehen, aber ein Übermaß solcher Zwänge - Extrembeispiel: Leiharbeit - halte ich für boykottwürdig.

  • T
    Tagedieb

    Köstlich, da wiehert der Amtsschimmel. Gibt es nicht Bemühungen des Bundes, High Potentials nach Deutschland zu holen? Oder gilt das wieder nur für bestimmte Berufsbilder (die in einer geheimen Liste aufgeführt sind, und die nicht im Internet veröffentlicht werden darf, ansonsten macht man sich strafbar)?

     

    Da bin ich auch wirklich froh, dass es für Inländer nicht auch eine Liste gibt, aus der hervorgeht, was sie entsprechend ihrer Qualifikation verdienen müssen, damit sie nicht ausgewiesenw erden. Was soll das?

  • B
    Brezel

    Tja, so ist sie nun mal, die Deutsche Rechtssprechung, für jeden Fall und auf jeden Fall gewappnet! Einem Deutschen, promoviertem aber arbeitslosem Akademiker können Tätigkeiten niederer Qualifikation jederzeit zugewiesen und zugemutet werden, bis zur Konsequenz der Streichung von Sozialleistungen bei Ablehnung der Tätigkeit. Das Amt beschied in ihrem Fall DAGEGEN folgendes: „Eine Tätigkeit als Übersetzerin entspricht eindeutig nicht Ihrem Studienabschluss und dem zu diesem Abschluss gehörenden Tätigkeitsfeld.“ Mit dem weiteren Hinweis sie müsse 3000€ verdienen.

    Ich, als Berliner, biete ihr eine eingetragene Lebenspartnerschaft an. Sie hat somit einen Deutschen Mann, dies sogar schwarz auf weiß auf einem Stück beurkundigtem Beamtenpapier, kann in Tübingen bleiben, ich bleib berufsmäßig in Berlin. Wir hätte dann noch den Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit der doppelten Haushaltsführung…usw etc.

    Frau Zink, was halten sie davon!

  • L
    Laut

    Wie schaffen's dann die nichteuropäischen Postdocs?

    Oder verdienen sie mehr als 3000.

  • B
    Beskardesler

    Bildung/Ausbildung ist unsere wichtigste Resource in Deutschland (so unsere Politiker ). Gilt das denn nur für Mitbürger mit deutschem Pass? Wenn dem so ist, dann ist das ein sehr trauriges Bild von uns! Brauchen wir denn nur die Computerfreaks (Informatiker) aus dem Ausland ? Außerdem heißt es doch hinter vorgehaltener Hand, daß Deutschland mehr Akademikerkinder braucht. Man kann doch nicht die Menschen zur Ehe zwingen. Abgesehen davon ist es doch schon längst so, daß Deutschland einen Migrationshintergrund hat. Um´s mit Grönemeyer zu sagen: "Was soll das?"

  • TA
    Thomas Albrecht

    Komisch: die Leser schlagen Lösungen für ein Problem vor, das gar keines ist. Wenn Frau Dr. von ihrem Geld leben kann, wo ist denn dann das Problem? Eine Behörde hat eine Messlatte gesetzt, und die gilt? Vielleicht liegt's dran, dass die Staatsdiener sich nicht vorstellen können, von wenig Geld zu leben, weil sie sehr gut aus Steuergeldern bezahlt werden.

  • B
    Bernd

    Das Ausländeramt wendet wohl nur bestehende Gesetze an, die immerhin wohl so weltfremd ausgelegt werden können. Hier muss wohl ein Behördenleiter einen übereifrigen Mitarbeiter(in)zurückpfeifen.

    Ich wäre für ein "pragmatisches" Ausländerrecht für Akademiker, d.h. wenn dieser Personenkreis mit weniger Geld auskommt und KEINE Sozialleistungen (Wohngeld, etc.)in Anspruch nimmt, sehe ich keinen Grund diesen Personenkreis aus Deutschland zu vergraulen. Deutschland braucht SCHLAUE Zuwanderer !

  • W
    Wolfgang

    Wäre Frau Zink eine promovierte deutsche Wissenschaftlerin in den USA, müsste sie ca. $4000/Monat verdienen, um eine Arbeitserlaubnis (H1B) zu erhalten. Der Rat, den man von amerikanischen Behörden bekommt, ist allerdings nicht der zur Heirat sondern zur Einbürgerung. Vielleicht wäre das eine Alternative für Frau Zink?

  • M
    Moritz22

    Frau Doktor

    möchte also lieber heiraten - egal wen, Hauptsache deutsch - um bloß nicht zurück in die USA zu müssen.

    Hmmm... ich wußte gar nicht, dass es dort so furchtbar ist, aber jetzt wo Sie's sagen....

  • V
    Volker

    @ Leserin

    @ Britt

    Im Artikel wird darauf hingewiesen, das die genannte Vorgabe vom Bund kommt, nicht von den Ländern.

     

    Da können sich die vielen arbeitslosen Akademiker deutscher Herkunft aber glücklich schätzen, das sie nicht ausgewiesen werden können...

     

    Sollte nicht langsam der geistige Allgemeinzustand von Politikern analysiert werden, um herauszufinden woran diese Realitätsferne liegen könnte.

  • MM
    Matthias Mersch

    Liebes Leserlein, Ihr Kommentar kommt aber arg sauertöpfisch daher! Sollte es in Deutschland so etwas wie "Bildungsneid" geben? "Einfache Arbeitnehmer sprengt die Ketten der Doktorenherrschaft!" Frau Doktor Zink wird als Übersetzerin mit Promotion in Medienwissenschaft beschrieben. Damit man Ihren Ratschlag in Betracht ziehen könnte, müssten Sie schon Orte in Deutschland aufzählen, wo jemand mit diesen Qualifikationen - die von Arbeitgebern bisweilen gerne als Überqualifikationen abqualifiziert werden – über die magische Einkommensgrenze von 3000 Euro hinaus Geld scheffeln kann. Laut Britt scheidet Berlin dafür wohl aus. Wie Britt tippe ich eher auf einen Realitätsverlust der Tübinger Ausländerbehörde, vorausgesetzt, dass dort die Realität jemals Einzug gehalten hätte. Denn es lebt sich in Tübingen – selbst für unpromovierte Beamte in subalterner Position – halt doch allzu idyllisch. Aber vielleicht könnte man dieses Regelwerk von Bund und Land ja auch als klugen Beitrag zur Mindestlohndebatte werten?

  • V
    vic

    Tübingen - hier ist der Wahnsinn zuhause.

    Die Beamten in den Behörden dort müssen verdammt gut verdiesen, bei den Maßstäben.

  • M
    Michael

    Das finde ich gut, Frau Bürgermeisterin, gut nur die Frau des Bürgermeisters, kann man nicht ausweisen. Also Boris, gib dir mal einen Ruck, du kannst nicht immer davon laufen! Und denk an deine Partei.

    Kann man einen Dr. Titel wieder zurück geben? Ich glaube, ich kennen den israelischen Sportwissenschafter. Was macht man, wenn man schon verheiratet ist, muss man dann den Ehepartner zurückgeben? (Wenn es kein Deutscher ist.)

    Ich glaube bei der Tübinger Ausländerbehörde muss die nächste Blase platzen, wahrscheinlich bis ganz nach oben.

  • G
    GanovenEddy

    Könnte Sie nicht einfach ihren Doktortitel zurückgeben?

  • H
    HaSch

    Dreitausend Euro? Bretto oder nutto?

  • M
    michaelbolz

    Ich würde mich (ernsthaft) anbieten.

    Bei Interesse meine Emailadresse einfach weiterleiten.

    Vielleicht wird es ja Liebe.

  • B
    brandon

    Bitte um Foto und persönliche Daten der Dame. Ich trinke auch Leitungswasser (zwei Liter).

  • L
    Leserlein

    Eine Möglichkeit wäre aber auch, dort in Deutschland hinzuziehen, wo Frau Doktor einen besser bezahlten Job bekommt. Tübingen ist infolge der offensichtlichen Akademikerschwemme vielleicht nicht der richtige Ort. Von einem einfachen Arbeitnehmer wird ja immerhin auch eine gewisse Mobilität verlangt.

  • B
    Britt

    Das Ausländeramt von Tübingen ist wohl noch lange nicht in der deutschen Realität angekommen. 3.000 EUR für einen Arbeitnehmer mit Promotion, das ich nicht lache. Ich empfehle den Herrn und Damen vom Tübinger Ausländeramt, mal nach Berlin zu kommen. Allerdings finde ich es ungewöhnlich, dass eine Amerikanerin oder ein Israeli ausgewiesen werden sollen, dachte immer, die dürften relativ leicht in Deutschland bleiben.

  • A
    archimedes

    Wie wär's damit, in Städten wie Tübingen die Polygamie bzw. - genderneutraler gesagt - die Mehrfach-Ehe zu erlauben?

     

    Dann können deutsche Männer und Frauen anderen Männern und Frauen in Not in Tübingen besser helfen. (oder ist sie schon erlaubt? bin kein Jurist)

     

    P1 könnte mit P2 und P3 verheiratet sein, P2 zugleich mit P4 und P5, und P3 zugleich mit P6 und P7 u.s.w. also was spricht eigentlich dagegen? - außer, dass vielleicht Px1 mal ein bisschen gekränkt ist, wenn Px2 gerade in der Woche Wx die Partnerin oder den Partner Px3 bevorzugt. Aber das Leben ist eben ein Ponyhof und da kommt das ja auch vor.

  • MA
    Mi Ani

    Also ich verstehe gar nicht, warum jemand freiwillig in deutschland leben möchte. Die bürokratie in diesem land hat ja bereits solch erschreckende ausmasse angenommen, dass einem die luft zum atmen versteuert wird. Aber wie ich höre, liebe Frau Zink, hast du auch die israelische staatsangehörigkeit. Die hätte ich nämlich gerne. Deshalb schlage ich dir folgenden deal vor: tausche deutsche gegen israelische staatsangehörigkeit. Das müsste doch irgendwie machbar sein, es erscheint mir fair und auch die logik ist mathematisch nachvollziehbar (zumindest auf den zweiten oder dritten blick). Zur sicherheit könnten wir es ja vorab noch schnell von unserem freund archimedes via P1 und P2 mal P3 (P4 - P567) geteilt durch P793 = x berechnen lassen. Ich wette, das flutscht.

     

    Die einfachere und mathematisch unkompliziertere option wäre jedoch einfach die pässe zu tauschen, ich glaube, wir sehen uns irgendwie entfernt ähnlich (zumindest auf dem passbild), alter und geburtsdatum stimmen auch fast überein. Allerdings...da weiss man dann doch nicht worauf man sich einlässt, vielleicht gefällt dir mein leben dann gar nicht, so nach dem motto: "Es war im Ausverkauf und Angebot, die Sonderaktion 'Tausche blödes altes Leben gegen neue Version', ich hab es kaum zu Hause ausprobiert da wusste ich schon, an dem Produkt ist was kaputt, das ist die Reklamation...ich tausch nicht mehr, ich will mein leben zurück, ich geb zu, ich war am anfang entzückt... etc., etc."

     

    Mit den heiratsabsichten wäre ich an deiner stelle allerdings äusserst vorsichtig, so etwas kann nämlich noch viel dramatischere folgen haben als ein vertauschtes leben - da hilft dann auch die reklamation nichts mehr.

  • A
    anke

    Fürs Leben lernen soll man, heiß es immer. Frau Zink (wie man mit so einem Namen überhaupt ein Problem mit einem deutschen Amt haben kann, ist mir ein Rätsel) hat diesen Rat offenbar befolgt. Mehr noch. Sie hat offenbar sogar promoviert für ihr Leben in Deutschland. Immerhin weiß sie nun, wie sich ihr ganz persönliches Problem mit einem ganz allgemein geltenden Ausländerrecht unter Verwendung relativ bekannter medialer Reflexe mit minimalem Aufwand und maximalem Prestigegewinn lösen lässt. Durch die direkte, öffentliche und vorgeblich humorvolle Ansprache einer bekannten Führungskraft nämlich. Der Angesprochene hat sie denn auch via Medien wissen lassen, man werde dieses eine, ganz besondere Kind schon schaukeln. Das, nicht wahr, ist er sich und seiner Position offenbar schuldig.

     

    Zur Problematik: Ich nehme an, das angeblich so weltfremde Gesetz, auf das sich das Tübinger Amt beruft, ist so weltfremd wie es scheint dann doch wieder nicht. Offiziell heißt es ja immer, das Grundrecht der freien Studienwahl dürfe nicht durch staatliche Lenkungsmaßnahmen beschnitten werden. Im Ergebnis gibt es nun offenbar einen Überschuss gerade auch an studierten/promovierten Medienwissenschaftlern, auf den ein (ebenfalls freier) Arbeitsmarkt mit (frei daherassoziierten) Niedriglöhnen reagiert. Da arbeitslose deutsche Akademiker noch nicht einfach abgeschoben werden können, werden diese schlecht bezahlten Jobs von den Ämtern dringend benötigt. Schließlich: Wie soll eine Arbeitsagentur ihre aus Marktsicht überqualifizierten und mit seltsamen Allüren ausgestatteten deutschen Klienten fordern und fördern, wenn sie ihnen nicht einmal mit dem Entzug der Unterstützung drohen kann für den Fall, dass sie die Ausübung eines Jobs, der nicht ihrer Qualifikation und erst recht nicht ihren Gehaltsvorstellungen entspricht, verweigern? Und zwar allein deswegen, weil es gar keine schlecht bezahlten aber freien Akademikerarbeitsplätze mehr gibt, weil diese gleich nach ihrer Schaffung von pragmatisch-anspruchslosen US-Amerikanern und Israelis okkupiert werden?

     

    Blode Situation! Eines allerdings macht Hoffnung: Wo sicher geglaubte Privilegien abgebaut werden, könnte die Bereitschaft der "Leistungsträger" wachsen, sich mit weniger agilen Leidensgenossen zusammenzutun und mit diesen gemeinsam ganz neue Wege zu gehen. Nein, nicht ins Schlafzimmer eines Oberbürgermeisters freier Wahl. Aber vielleicht den eher langweiligen und unspektakulären über ein europäsches Gericht. Mal vorausgesetzt, die Herrschaften brandon, michaelbolz und Brezel ziehen ihre Angebote zurück, hat Frau Zink gewiss das Zeug zur Galionsfigur - wenn nicht gar das zur Freiheitsstatue.

  • PA
    Philipp A.

    Nur gut, dass wir zur gleichen Zeit zig Zuwanderer aus Osteuropa oder der Türkei aufnehmen, von denen wir schon im Vorfeld sicher sein können, dass sie von sozialstaatlichen Leistungen abhängig sein werden. Die Logik erschließt sich mir nicht.

  • A
    archimedes

    @ Leserlein: Wie wäre es aber 'mal damit, die Auswüchse beziehungszerstörender Mobilitätsforderungen der "Wirtschaft" kritisch und aktiv in Frage zu stellen? Ohne Flexibilität wird es sicher nicht gehen, aber ein Übermaß solcher Zwänge - Extrembeispiel: Leiharbeit - halte ich für boykottwürdig.

  • T
    Tagedieb

    Köstlich, da wiehert der Amtsschimmel. Gibt es nicht Bemühungen des Bundes, High Potentials nach Deutschland zu holen? Oder gilt das wieder nur für bestimmte Berufsbilder (die in einer geheimen Liste aufgeführt sind, und die nicht im Internet veröffentlicht werden darf, ansonsten macht man sich strafbar)?

     

    Da bin ich auch wirklich froh, dass es für Inländer nicht auch eine Liste gibt, aus der hervorgeht, was sie entsprechend ihrer Qualifikation verdienen müssen, damit sie nicht ausgewiesenw erden. Was soll das?

  • B
    Brezel

    Tja, so ist sie nun mal, die Deutsche Rechtssprechung, für jeden Fall und auf jeden Fall gewappnet! Einem Deutschen, promoviertem aber arbeitslosem Akademiker können Tätigkeiten niederer Qualifikation jederzeit zugewiesen und zugemutet werden, bis zur Konsequenz der Streichung von Sozialleistungen bei Ablehnung der Tätigkeit. Das Amt beschied in ihrem Fall DAGEGEN folgendes: „Eine Tätigkeit als Übersetzerin entspricht eindeutig nicht Ihrem Studienabschluss und dem zu diesem Abschluss gehörenden Tätigkeitsfeld.“ Mit dem weiteren Hinweis sie müsse 3000€ verdienen.

    Ich, als Berliner, biete ihr eine eingetragene Lebenspartnerschaft an. Sie hat somit einen Deutschen Mann, dies sogar schwarz auf weiß auf einem Stück beurkundigtem Beamtenpapier, kann in Tübingen bleiben, ich bleib berufsmäßig in Berlin. Wir hätte dann noch den Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit der doppelten Haushaltsführung…usw etc.

    Frau Zink, was halten sie davon!

  • L
    Laut

    Wie schaffen's dann die nichteuropäischen Postdocs?

    Oder verdienen sie mehr als 3000.

  • B
    Beskardesler

    Bildung/Ausbildung ist unsere wichtigste Resource in Deutschland (so unsere Politiker ). Gilt das denn nur für Mitbürger mit deutschem Pass? Wenn dem so ist, dann ist das ein sehr trauriges Bild von uns! Brauchen wir denn nur die Computerfreaks (Informatiker) aus dem Ausland ? Außerdem heißt es doch hinter vorgehaltener Hand, daß Deutschland mehr Akademikerkinder braucht. Man kann doch nicht die Menschen zur Ehe zwingen. Abgesehen davon ist es doch schon längst so, daß Deutschland einen Migrationshintergrund hat. Um´s mit Grönemeyer zu sagen: "Was soll das?"

  • TA
    Thomas Albrecht

    Komisch: die Leser schlagen Lösungen für ein Problem vor, das gar keines ist. Wenn Frau Dr. von ihrem Geld leben kann, wo ist denn dann das Problem? Eine Behörde hat eine Messlatte gesetzt, und die gilt? Vielleicht liegt's dran, dass die Staatsdiener sich nicht vorstellen können, von wenig Geld zu leben, weil sie sehr gut aus Steuergeldern bezahlt werden.

  • B
    Bernd

    Das Ausländeramt wendet wohl nur bestehende Gesetze an, die immerhin wohl so weltfremd ausgelegt werden können. Hier muss wohl ein Behördenleiter einen übereifrigen Mitarbeiter(in)zurückpfeifen.

    Ich wäre für ein "pragmatisches" Ausländerrecht für Akademiker, d.h. wenn dieser Personenkreis mit weniger Geld auskommt und KEINE Sozialleistungen (Wohngeld, etc.)in Anspruch nimmt, sehe ich keinen Grund diesen Personenkreis aus Deutschland zu vergraulen. Deutschland braucht SCHLAUE Zuwanderer !

  • W
    Wolfgang

    Wäre Frau Zink eine promovierte deutsche Wissenschaftlerin in den USA, müsste sie ca. $4000/Monat verdienen, um eine Arbeitserlaubnis (H1B) zu erhalten. Der Rat, den man von amerikanischen Behörden bekommt, ist allerdings nicht der zur Heirat sondern zur Einbürgerung. Vielleicht wäre das eine Alternative für Frau Zink?

  • M
    Moritz22

    Frau Doktor

    möchte also lieber heiraten - egal wen, Hauptsache deutsch - um bloß nicht zurück in die USA zu müssen.

    Hmmm... ich wußte gar nicht, dass es dort so furchtbar ist, aber jetzt wo Sie's sagen....

  • V
    Volker

    @ Leserin

    @ Britt

    Im Artikel wird darauf hingewiesen, das die genannte Vorgabe vom Bund kommt, nicht von den Ländern.

     

    Da können sich die vielen arbeitslosen Akademiker deutscher Herkunft aber glücklich schätzen, das sie nicht ausgewiesen werden können...

     

    Sollte nicht langsam der geistige Allgemeinzustand von Politikern analysiert werden, um herauszufinden woran diese Realitätsferne liegen könnte.

  • MM
    Matthias Mersch

    Liebes Leserlein, Ihr Kommentar kommt aber arg sauertöpfisch daher! Sollte es in Deutschland so etwas wie "Bildungsneid" geben? "Einfache Arbeitnehmer sprengt die Ketten der Doktorenherrschaft!" Frau Doktor Zink wird als Übersetzerin mit Promotion in Medienwissenschaft beschrieben. Damit man Ihren Ratschlag in Betracht ziehen könnte, müssten Sie schon Orte in Deutschland aufzählen, wo jemand mit diesen Qualifikationen - die von Arbeitgebern bisweilen gerne als Überqualifikationen abqualifiziert werden – über die magische Einkommensgrenze von 3000 Euro hinaus Geld scheffeln kann. Laut Britt scheidet Berlin dafür wohl aus. Wie Britt tippe ich eher auf einen Realitätsverlust der Tübinger Ausländerbehörde, vorausgesetzt, dass dort die Realität jemals Einzug gehalten hätte. Denn es lebt sich in Tübingen – selbst für unpromovierte Beamte in subalterner Position – halt doch allzu idyllisch. Aber vielleicht könnte man dieses Regelwerk von Bund und Land ja auch als klugen Beitrag zur Mindestlohndebatte werten?

  • V
    vic

    Tübingen - hier ist der Wahnsinn zuhause.

    Die Beamten in den Behörden dort müssen verdammt gut verdiesen, bei den Maßstäben.

  • M
    Michael

    Das finde ich gut, Frau Bürgermeisterin, gut nur die Frau des Bürgermeisters, kann man nicht ausweisen. Also Boris, gib dir mal einen Ruck, du kannst nicht immer davon laufen! Und denk an deine Partei.

    Kann man einen Dr. Titel wieder zurück geben? Ich glaube, ich kennen den israelischen Sportwissenschafter. Was macht man, wenn man schon verheiratet ist, muss man dann den Ehepartner zurückgeben? (Wenn es kein Deutscher ist.)

    Ich glaube bei der Tübinger Ausländerbehörde muss die nächste Blase platzen, wahrscheinlich bis ganz nach oben.

  • G
    GanovenEddy

    Könnte Sie nicht einfach ihren Doktortitel zurückgeben?

  • H
    HaSch

    Dreitausend Euro? Bretto oder nutto?

  • M
    michaelbolz

    Ich würde mich (ernsthaft) anbieten.

    Bei Interesse meine Emailadresse einfach weiterleiten.

    Vielleicht wird es ja Liebe.

  • B
    brandon

    Bitte um Foto und persönliche Daten der Dame. Ich trinke auch Leitungswasser (zwei Liter).

  • L
    Leserlein

    Eine Möglichkeit wäre aber auch, dort in Deutschland hinzuziehen, wo Frau Doktor einen besser bezahlten Job bekommt. Tübingen ist infolge der offensichtlichen Akademikerschwemme vielleicht nicht der richtige Ort. Von einem einfachen Arbeitnehmer wird ja immerhin auch eine gewisse Mobilität verlangt.

  • B
    Britt

    Das Ausländeramt von Tübingen ist wohl noch lange nicht in der deutschen Realität angekommen. 3.000 EUR für einen Arbeitnehmer mit Promotion, das ich nicht lache. Ich empfehle den Herrn und Damen vom Tübinger Ausländeramt, mal nach Berlin zu kommen. Allerdings finde ich es ungewöhnlich, dass eine Amerikanerin oder ein Israeli ausgewiesen werden sollen, dachte immer, die dürften relativ leicht in Deutschland bleiben.

  • A
    archimedes

    Wie wär's damit, in Städten wie Tübingen die Polygamie bzw. - genderneutraler gesagt - die Mehrfach-Ehe zu erlauben?

     

    Dann können deutsche Männer und Frauen anderen Männern und Frauen in Not in Tübingen besser helfen. (oder ist sie schon erlaubt? bin kein Jurist)

     

    P1 könnte mit P2 und P3 verheiratet sein, P2 zugleich mit P4 und P5, und P3 zugleich mit P6 und P7 u.s.w. also was spricht eigentlich dagegen? - außer, dass vielleicht Px1 mal ein bisschen gekränkt ist, wenn Px2 gerade in der Woche Wx die Partnerin oder den Partner Px3 bevorzugt. Aber das Leben ist eben ein Ponyhof und da kommt das ja auch vor.