Bildhauer unterliegt Mäzen im Säulen-Streit

Urteil: Stiftung muss die Skulptur des Braunschweiger Kunstprofessors Jürgen Weber nicht bezahlen

Schon bei der Verhandlung im Juni hatte das Braunschweiger Landgericht angedeutet, dass es nicht um die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Kunst gehe. Am Mittwoch kassierte der Braunschweiger Bildhauer Jürgen Weber das für ihn vernichtende Urteil: Die Stiftung des Briefmarken-Händlers Richard Borek muss die fast fertige Skulptur namens „2000 Jahre Christentum“ nicht kaufen.

Der Stifter hatte ursprünglich vor, die 8,50 Meter hohe Säule der Stadt zu schenken. Das Urteil verweist auf den Vertrag zwischen dem emeritierten Kunstprofessor und dem Mäzen: Darin stehe, dass die Säule nur im Einverständnis mit der Stiftung verändert werden dürfe. Weil Weber darauf besteht, seine Darstellung der Attentate vom 11. September 2001 mit Flugzeugen, Wolkenkratzern und Hochhäusern auf der Spitze der Säule beizubehalten, will die Stiftung die Säule nicht abnehmen.

Etwa 300.000 Mark sollen in dem seit mehreren Jahren dauernden Schaffensprozess schon an Weber geflossen sein. Allerdings muss er nun laut Urteil auf weitere Beträge im sechsstelligen Euro-Bereich verzichten. Auch die Kosten des Verfahrens muss Weber tragen. Der 77-Jährige, der 10.000 Arbeitsstunden in das Werk gesteckt haben will, hat laut Zeitungsberichten bekräftigt, dass er ohne Rücksicht auf weitere Kosten in Berufung gehen will. ksc