■ Urteil gegen Ex-DDR-Richter: Bewährungsstrafen im Bahro-Prozeß
Berlin (dpa) – Wegen der Verurteilung des früheren DDR-Regimekritikers Rudolf Bahro ist am Freitag ein ehemaliger DDR- Richter wegen Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten Haft verurteilt worden. Gleichzeitig verhängte das Berliner Landgericht gegen Bahros damaligen Ankläger 15 Monate auf Bewährung wegen Beihilfe. Bahros Bestrafung 1978 wegen der West-Veröffentlichung seines Buches „Die Alternative“ zu acht Jahren Haft war nach Auffassung der Strafkammer „grob fehlerhaft“ und „maßlos“ in der Strafhöhe, hieß es zur Begründung. Die Verteidiger der beiden Juristen im Alter von 67 und 68 Jahren hatten auf Freispruch plädiert.
Bahro, der seinerzeit nach zwei Jahren DDR-Haft in den Westen abgeschoben worden ist, hatte die Angeklagten bei seiner Zeugenaussage im Juni in Schutz genommen. Seine Verurteilung wegen Geheimnisverrats habe er nicht als „großen Unrechtsakt“ empfunden, sagte der 60jährige Hochschulprofessor im Prozeß. Durch seine Kritik an den Machthabern der DDR habe er seine Strafverfolgung praktisch herausgefordert. Den jetzigen Prozeß gegen die DDR-Juristen empfinde er als „Siegerjustiz“, hatte der Schriftsteller betont.
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