in kürze GESUNDHEITSSCHUTZ : Betriebsrat wirkt mit
Der Betriebsrat hat beim Gesundheitsschutz und der Beurteilung gefährdeter Arbeitsplätze ein Mitbestimmungsrecht. Das stellte das Bundesarbeitsgericht gestern fest. Eine Vereinbarung könne ein Konzept nicht dem Arbeitgeber überlassen und den Betriebsrat auf ein Beratungsrecht beschränken. (Az. 1 ABR 4/03 + 1 ABR 13/03) (dpa)