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Betriebsbedingte Kündigungen ungültig

Die Einigungsstelle des Landes hat die Ungültigkeit von 17 ordentlichen und 22 außerordentlichen betriebebedingten Kündigungen des Bezirksamtes Charlottenburg ausgesprochen. Die MitarbeiterInnen des Bezirksamtes sollten zu Jahresbeginn 1996 in das Max- Bürger-Zentrum wechseln und somit vom staatlichen Arbeitgeber in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis wechseln. Diesen Erfolg gab der Personalrat des Bezirkamtes gestern bekannt. taz

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