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Archiv-Artikel

Betreuung am Nachmittag

betr.: „Gericht ärgert Senat“, taz vom 20. 1. 09, „Richter rügen Berliner Schulen“, taz vom 19. 1. 09

Mit Interesse haben wir das Urteil des Kammergerichtes Berlin bezüglich der Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen verfolgt. Wir denken, dass diese Mutter nicht allein steht.

Die Grundschulreform vor zwei Jahren war sowohl überhastet als zum Teil auch chaotisch. Nach Meinung vieler Fachleute und Praktiker wäre es für alle Beteiligten sinnvoll gewesen, das Pädagogen/Kinder-Verhältnis zu verbessern und mit ausgebildetem und engagiertem Fachpersonal in gut ausgestatteten Räumen eine integrierte Ganztagsschule aufzubauen. Dieses wäre dann eine echte Alternative gewesen und man hätte den Eltern die Wahl zwischen mehreren funktionierenden Modellen gegeben. Das Engagement der Schülerladeneltern zum Beispiel wäre den Schulen so auch erhalten geblieben. Diese Eltern haben sich aber bewusst für die Betreuung in den wenigen verbliebenen Schülerläden entschieden. Denn Überschaubarkeit in kleineren Gruppen ist für viele Kinder nach wie vor notwendig. Man denke zum Beispiel nur an die vielen Kinder, die sehr früh eingeschult werden oder erhöhten Förderbedarf haben. Doch natürlich profitieren alle Kinder von kleineren Gruppen, um ein soziales und engagiertes Miteinander zu erlernen. Und das ist es doch wohl, was unsere Bildungspolitik ausmachen und erstrebenswert finden sollte: selbstsichere, sozialkompetente und mitfühlende Mitbürger auszubilden. MARIE BOCKEL

Kooperationsverbund Reinhardswald-Grundschule e. V.