: Betr.: "Moralisch geboten, politisch zweckmäßig" (Plädoyer für militärische Hilfe für Bosnien-Herzegowina), taz vom 3.2.94
Betr.: „Neue Scheindebatte über Luftangriffe“ u.a., taz vom 7.2.94
Der jüngste Angriff auf die bosnische Zivilbevölkerung in Sarajevo ist aufs schärfste zu verurteilen. Dennoch, eine Pflicht zum militärischen Eingreifen in den Bürgerkrieg gibt es weder rechtlich noch moralisch. Eine Rechtspflicht zum militärischen Eingreifen gibt es nicht, weil keine derartigen vertraglichen Bindungen mit einer der Kriegsparteien bestehen und weil das Völkerrecht keine solche vertragsunabhängige Pflicht kennt. Eine moralische Pflicht zur Tötung von Menschen, die selbst getötet haben, kann es ebensowenig geben wie eine moralische Pflicht zu töten, um vor künftigen Greueltaten abzuschrecken.
Bleibt für uns die Frage, ob wir in Bosnien mit militärischen Mitteln eingreifen wollen, und falls wir es wollten, ob wir es rechtlich und moralisch dürfen. Mario Schmid,
Freiburg im Breisgau
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