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Archiv-Artikel

Besteuerung von Renten wird ernst

FRANKFURT/MAIN ap ■ Vom Bundesverfassungsgericht gezwungen, macht der Gesetzgeber jetzt ernst mit der Rentenbesteuerung: Am Mittwoch wird der Finanzausschuss des Bundestags erstmals das so genannte Alterseinkünftegesetz beraten, das in Schritten eine höhere Steuer auf Renten vorsieht und zugleich die Rentenversicherungsbeiträge Zug um Zug von der Steuer befreit. Der Sozialverband VdK kündigte Klage gegen das Gesetz für den Fall an, dass es eine Doppelbesteuerung von Renten und Beiträgen zur Folge hat. Die Karlsruher Richter hatten im März 2002 verlangt, die Renten künftig nachgelagert zu besteuern, um die fiskalische Ungleichbehandlung der gesetzlichen Renten und der Beamtenpensionen zu beenden. Der Gesetzentwurf sieht eine lange Übergangszeit vor, so dass die volle Besteuerung der Renten erst nach 35 Jahren eintritt.