: Beschwerde gegen Fusion abgewiesen
Das Landesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die am 5. Mai 1996 geplante Volksabstimmung über die Länderehe zurückgewiesen. Wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß hervorgeht, hatten drei Privatleute bemängelt, daß die beiden Abstimmungsfragen in unzulässiger Weise miteinander verbunden seien. Die Beschwerdeführer hatten unter anderem argumentiert, durch die Verbindung der Fragen werde der Eindruck erweckt, daß die Länderfusion unabhängig von der Annahme des Neugliederungsvertrages im Jahre 1999 oder 2002 zustande komme. Damit werde dem Abstimmungsberechtigten suggeriert, daß er bei der Ablehnung des Vertrages auf der Seite der Minderheit stehe. Das Gericht entschied aber, daß genügend Vorsorgemaßnahmen getroffen seien, um die Abstimmungsberechtigten darüber zu informieren, daß beide Fragen getrennt beantwortet werden könnten. Hierdurch sei die Freiheit der Abstimmung nicht gefährdet.dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen