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Archiv-Artikel

Berufliche Weiterbildung

betr.: „Vollbeschäftigung in der Gerüchteküche“, taz vom 20. 2. 03

Schon häufiger waren die von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen Gegenstand einer kritischen Medienberichterstattung. Nach Meinung vieler Arbeitsmarktexperten verschlingen diese Bildungsmaßnahmen enorme Steuergelder bei gleichzeitig fragwürdigem Nutzen für die Teilnehmer.

Auch in Nordhessen – speziell in Kassel – existieren Einrichtungen verschiedener Bildungsträger, auf die diese Kritik zutrifft: Bildungsangebote werden nicht so durchgeführt, wie es der Lehrplan bzw. die Eigenwerbung der Bildungsträger vorsieht, vorgesehene Bildungsvereinbarungen zwischen Teilnehmern und Bildungsträgern kommen in der Regel nicht zustande. Kritik von Maßnahmenteilnehmern hierzu wird häufig als unbegründet zurückgewiesen und (seltene) Beschwerden an die BA bleiben für die Bildungsträger meist ohne Folgen. Nicht nur bei vielen Maßnahmenteilnehmern und Ehemaligen existiert deshalb auch die Meinung, dass es bei diesen Weiterbildungsmaßnahmen primär um den Rausfall der Leistungsempfänger aus der Arbeitslosenstatistik und um die Einnahmen für die Bildungsträger geht. Aus diesem Grund – auch im Interesse der Steuerzahler – wäre es sinnvoll, ein unabhängiges Bildungscontrolling einzuführen, welches die Einhaltung des Lehrplanes beziehungsweise der Bildungsangebote sicherstellt.

Ferner ist es nach meinem Dafürhalten notwendig, Lehrgangskosten und Geldflüsse an die einzelnen Bildungsträger transparent zu machen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Bildungsmaßnahmen zu erhalten. THOMAS BRUNST, Kassel