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■ Berliner TelegrammJustizsenatorin: Verjährungsfrist nicht verlängern

Angesichts „erheblicher rechtlicher Bedenken“ hat sich Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) erneut gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist für DDR-Unrecht ausgesprochen. Die Frist sei bereits zweimal verlängert worden, sagte die Senatorin gestern. Zur Begründung habe es zuletzt geheißen, der Aufbau der Justizbehörden in den neuen Ländern sei noch nicht weit genug fortgeschritten. Dieser Aufbau sei mittlerweile abgeschlossen. Rechtsempfinden sei immer subjektiv, betonte Frau Peschel-Gutzeit. Opfer und Opferverbände würden „dasselbe auch in zwei Jahren denken“. Sie respektiere die Position von DDR-Opfern, die sich gegen eine Verjährung aussprechen. In einem Rechtsstaat müsse die Verfolgung einer Straftat aber „immer irgendwann verjähren, auch wenn das für Opfer schwer zu verstehen ist“. ADN

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