■ Berliner Telegramm: Lebenslange Haft für Mord an zwei Prostituierten
Das Landgericht hat gestern einen vorbestraften Sexualtäter wegen Mordes an zwei Prostituierten und Mordversuchs an einer weiteren Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft soll der 34jährige Ostberliner wegen seiner Gefährlichkeit in Sicherungsverwahrung genommen werden. Der seit seiner Jugend von Vergewaltigungsphantasien getriebene Angeklagte hatte sich seine Opfer im Juli 1996 innerhalb von zwei Tagen gesucht. In Berlin hatte er laut Urteil die 16jährige Prostituierte Anna M. erstochen, nachdem sie sich Fesselungsspielen widersetzt haben soll. Unmittelbar danach war der Mann im brandenburgischen Gallun über die Ehefrau eines Kollegen hergefallen und hatte sie mit dem Messer verletzt. Das letzte Opfer, eine 20jährige Prostituierte aus Osteuropa, hatte der Agrotechniker in einem Dresdener Hotelzimmer gefesselt und mißhandelt, ehe er sie erstach. Die Staatsanwältin hatte betont, daß es dem Angeklagten aus einer sadistischen Neigung gefallen habe, der jungen Frau wehzutun. Das Gericht stellte außerdem die „besondere Schwere der Schuld“ heraus, so daß der zweifache Vater vermutlich nie wieder in Freiheit kommt. Der psychiatrische Gutachter hatte keine krankhaften Persönlichkeitsstörungen feststellen können. Der Beschuldigte hatte zu Prozeßbeginn pauschal die Veranwortung für die Taten eingeräumt. Die Staatsanwältin verwies darauf, daß der Angeklagte mit 16 Jahren versucht habe, seine Lehrerin zu vergewaltigen. 1987 war der Ostberliner in Potsdam wegen Mordversuchs und Vergewaltigung zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Nach einer vorzeitigen Entlassung 1995 wegen guter Führung hatte er laut Urteil kaum soziale Kontakte. Feste Bindungen zu Frauen habe es nicht gegeben. dpa
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