■ Berliner Telegramm: Wahl zum Gesamtpersonalrat wird wiederholt
Die Personalratswahl der 37.000 Lehrer muß nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wiederholt werden (Az.: OVG 60 PV 9.97). Die Neuwahl sei voraussichtlich im Frühjahr 1998. Das Gericht monierte, daß im Wahlausschreiben ein konkreter Termin für die Abgabe von Wahlvorschlägen gefehlt habe. Der Verband Bildung und Erziehung hatte es aus diesem Grund versäumt, sich rechtzeitig zur Wahl anzumelden. Alle 29 Sitze des Gesamtpersonalrats waren daraufhin an die GEW gefallen. Die Wahl der bezirklichen Personalräte ist davon nicht betroffen. dpa
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