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■ Berliner TelegrammÜber 21.200 Ermittlungsverfahren zu SED-Unrecht

Im Rahmen der justitiellen Aufarbeitung des SED-Unrechts sind in Berlin bis zum 30. Juni 1997 insgesamt 21.202 strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Davon wurden zu diesem Stichtag gut 88 Prozent (18.756 Verfahren) abgeschlossen, erklärte Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit (SPD) gestern. 18.343 dieser Verfahren endeten durch Einstellung, in knapp zwei Prozent (413 Verfahren) wurde Anklage erhoben. Hauptproblem aus rechtlicher Sicht sei das grundgesetzlich verankerte Rückwirkungsverbot, betonte die Senatorin. „Es ist und bleibt richtig. Nur hätte man in den Einigungsvertrag, der auch die Geltung des Rückwirkungsverbotes vorsah, eine besondere Regelung für staatsverstärkte Kriminalität aufnehmen sollen.“ ADN

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