: Berliner Datenschützer: Gesundheitsreform bedenklich
Berlin (dpa) - Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist nach Ansicht des Berliner Datenschutzbeauftragten im Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform unzureichend geschützt. Die in dem Entwurf vorgesehene Einschränkung dieses Grundrechts des Versicherten dürfe nur zugelassen werden, wenn sie im überwiegenden Allgemeininteresse unabweisbar notwendig sei. Bisher sei jedoch nicht erkennbar, „daß die versichertenbezogene Totalerfassung geeignet oder erforderlich ist, die Forderungen nach einer Kostendämpfung durch verstärkte Kontrollen auch zu erfüllen“, schrieb er in einer Stellungnahme für die Schutzgemeinschaft für Kassenärztliche Rechte, die am Freitag veröffentlicht wurde. Der Datenschutzbeauftragte kritisiert auch, daß der Gesetzentwurf die Regelung der kassenärztlichen Versorgung einschließlich der dafür erforderlichen Datenübermittlungen den Verbänden der Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen überläßt. Da der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts alles wesentliche selbst regeln müsse, reiche es nicht aus, die Regelungsbefugnis an die Verbände zu delegieren. Außerdem muß nach Ansicht des Datenschützers ausgeschlossen werden, daß die Rentenversicherungsnummer zu einem allgemeinen Personenkennzeichen wird. Vor allem beim Sozialversicherungsausweis, der in maschinenlesbarer Form eingeführt werden soll, entstehe die „verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Gefahr, daß hier absichtlich oder unabsichtlich die Entwicklung der Rentenversicherungsnummer zu einem allgemeinen Personenkennzeichen begünstigt wird“.
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