■ Berliner Telegramm: Berichtigung -betr.: "Ermittlungen gegen Amtsvormünder von Flüchtlingen", taz-Berlin vom 17.9.1998, S.23
In unseren gestrigen Artikel „Ermittlungen gegen Amtsvormünder von Flüchtlingen“ hat sich ein Fehler eingeschlichen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verletzung der Fürsorgepflicht nicht gegen die MitarbeiterInnen der Clearingstelle Treptow, sondern gegen jene der Amtsvormundschaft Treptow. Die MitarbeiterInnen dieser Einrichtungen betreuen minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge als Vormünder. In der Clearingstelle werden die Kinder und Jugendlichen untergebracht. taz
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