: Beleidigungsfähiges Subjekt fehlt
Betr.: „Polizei jagt 15-jährigen Punk“, taz bremen vom 08.09.2005
Der Ausspruch A.C.A.B. ist nicht strafbar. Es verhält sich hier genauso wie mit dem Tucholsky-Zitat „Alle Soldaten sind Mörder“. Das Bundesverfassungsgericht hatte hier unter anderem festgestellt, dass es aufgrund der Allgemeinheit des Personenkreises an einem beleidigungsfähigen Subjekt fehlt. Bei der Parole „All Cops are Bastards“ verhält es sich genauso: „Alle Polizisten sind nichteheliche Kinder“.
Bei dem Ausspruch „Alle Bullen sind Scheiße“ ist eine Verurteilung wegen Beleidigung gleichfalls nicht möglich. Insoweit ist die Äußerung der Staatsanwaltschaft, dass eine Aufschrift wie „Scheißbulle“ zu einer Anzeige führen könne, auch rechtlich bedenklich. Die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamtin, die Polizei, können jedoch erst einmal fast alles ermitteln und zur Anzeige bringen. Tatsächlich werden solche Anzeigen aber nicht zu einer Verurteilung führen können. Das hier ursächliche Vorgehen der Polizei sowie die Drohungen der Staatsanwaltschaft sind repressive Mittel zur Einschüchterung der Betroffenen. (…)
Rote Hilfe Ortsgruppe Bremen