Beim „Spiegel“ wird wieder gekämpft: Für den Hausbrauch
„Spiegel“-Mitarbeiter bekommen diverse zusätzliche Vergütungen. Damit das für Neuankömmlinge so bleibt, kämpft der Betriebsrat gegen den Kahlschlag.
BERLIN taz | In der Spiegel-Redaktion erhebt sich „nach der Kündigung des Hausbrauchs durch die Verlagsleitung“ Widerstand. Der Betriebsrat ruft in einem Schreiben die Mitarbeiter dazu auf, sich an einer Unterschriftenaktion zu beteiligen – für „die Rücknahme der Kündigung und eine Rückkehr zur Spiegel-Kultur“.
Neue Mitarbeiter, die ab dem 1. März 2014 eingestellt werden, sollen von den im Hausbrauch geregelten Sonderleistungen nichts oder zumindest deutlich weniger haben.
Die Süddeutsche Zeitung hatte Ende November über die Kündigung berichtet und darin auch den Spiegel-Betriebsrat zitiert, der aufführt, welche zusätzlichen Leistungen der Hausbrauch beinhaltet – und nun auf der Kippe stünden: Jährliche Gehaltsrunde, Jahresschlussvergütung, Heirats- und Geburtsbeihilfen, Treueprämie, erweiterte Lohn-und Gehaltszahlung im Krankheitsfall über die sechste Woche hinaus, zusätzlicher Urlaub für Redakteure und journalistische Mitarbeiter als Mehrarbeitsausgleich, zusätzlicher Jahresurlaub für ältere Redakteure, Weihnachtsgeld, Fahrgelderstattung, Sonderurlaube bei Umzug, Heirat und Todesfällen in der Familie.
Eine bemerkenswerte Versorgung, von der die meisten Zeitungs- und Zeitschriftenredakteure wohl nur träumen – und die verständlicherweise kein Betriebsrat kampflos aufgeben will.
Ab Januar 2015 wird der Spiegel bereits am Samstag und nicht mehr wie bisher am Montag erscheinen. „Wir wissen von unseren Lesern, dass viele das Wochenende als Hauptlesezeit sehen“, begründete Chefredakteur Wolfgang Büchner den Schritt in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. (dpa)
Bis zum 6. Dezember will der Betriebsrat deshalb Unterschriften sammeln – und weist alle Angestellten fürsorglich darauf hin, dass „die Liste am Schwarzen Brett (Achtung: einsehbar)“ die öffentlichste aller Sammlungen sei. Wer lieber nicht will, dass die da oben aus der Verlagsleitung erfahren, wer genau unterschrieben hat, kann sein Autogramm auch an den Betriebsrat senden oder persönlich bei ihm vorbeikommen. „Die Unterschriftenlisten bleiben beim Betriebsrat“, heißt es in dem internen Schreiben. „Es werden keine Informationen, außer der Anzahl der Unterschriften, an Geschäftsführung und Verlagsleitung weitergegeben.“
Zuletzt hatte es beim Spiegel heftigen Streit über die Ernennung von Nikolaus Blome zum Hauptstadtbüroleiter und Stellvertretenden Chefredakteur gegeben. Der neue Chefredakteur Wolfgang Büchner wollte das so. Viele Mitarbeiter wollten Blome aber nicht. Denn der war bis dato bei Springers Bild auf den gleichen Positionen tätig. Das ist ungefähr so wie ein Wechsel von Burger King zu McDonald's. Am Ende setzte sich Büchner durch – zumindest weitgehend: Blome ist mittlerweile Leiter der Berliner Redaktion und Mitglied der Chefredaktion. Nur auf den Titel des Stellvertreters muss er verzichten.
Die neuen Spiegel-Angestellten können nun hoffen, dass sie auf ebenso wenig verzichten müssen. Sie müssen dafür auf den Kampfeswillen ihrer zukünftigen KollegInnen bauen.
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