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Beim Paragraphen 218 bleibt alles Spekulation

■ Gestern sollte die Feinabstimmung in Sachen 218 zwischen Union und FDP stehen, doch es bleibt Beratungsbedarf

Äußerst wortkarg verließen die UnterhändlerInnen der Koalitionsparteien die gestrige Beratungsrunde zum Paragraphen 218. Uta Würfel (FDP) beschied alle Anfragen mit der dürren Auskunft, die Koalitionsarbeitsgruppe habe „erste Formulierungen diskutiert. Diese Beratungen werden in Kürze fortgesetzt.“ Reinhard Göhner (CDU) bestätigte diese Nicht-Information.

Über die Zukunft des Paragraphen 218 muß also weiter spekuliert werden. Auf jeden Fall scheinen die Verhandlungen zwischen Union und FDP weit schwieriger zu sein, als Uta Würfel in der vergangenen Woche behauptet hat. Damals hatte Würfel einen Bericht des Spiegel heftig dementiert. Nicht die Union mit ihren restriktiven Vorstellungen, sondern die FDP habe sich durchgesetzt. Verabredet sei ein Gesetzentwurf, der sich streng an die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts halte. Karlsruhe hatte Ende Mai den fraktionsübergreifenden Kompromiß zum Abtreibungsrecht teilweise moniert, die Straffreiheit für die Frau jedoch bestätigt, wenn ein Abbruch innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen und nach einer Beratung stattfindet. Wie das Gesetz die Beratung regelt, ob ausdrücklich darin formuliert wird, daß sie „ergebnisoffen“ zu gestalten ist, gehört sicher zu den strittigen Fragen zwischen Union und FDP. Nach den Vorstellungen von CDU/CSU soll die Beratung nach einem strengen Fragenkatalog durchgeführt werden. Die Union möchte zusätzliche Strafandrohungen für Eltern und potentielle Väter fixieren. Äußerst heikel sind auch Regelungen, die die Union dem abtreibenden Arzt vorschreiben will. Sie könnten auf eine „zweite Beratung“ für die Frauen hinauslaufen.

Die nordrhein-westfälische Frauenministerin Ilse Ridder-Melchers kündigte gestern eine Bundesratsinitiative zur Finanzierung von Abtreibungen an. Karlsruhe hatte die Abtreibung auf Krankenschein nur in wenigen Ausnahmefällen für zulässig erklärt.

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