in kürze VIDEOÜBERWACHUNG : Bei Eigenheim erlaubt
Wenn ein Grundstückseigentümer nur sein eigenes Grundstück videoüberwacht, verletzt dies nicht das Persönlichkeitsrecht von Nachbarn, so das Landgericht Koblenz. Er dürfe jedenfalls dann so kontrollieren, wenn es in der Vergangenheit zu wiederholten Übergriffen Unbekannter auf sein Grundstück gekommen sei. (dpa)