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Archiv-Artikel

Beamtenkürzung angemessen

Die vom Senat beschlossene Kürzung des Weihnachtsgeldes für Beamte ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht wies gestern Klagen von zehn Richtern und Staatsanwälten gegen diese Entscheidung ab. Die Sonderzahlung sei verfassungsrechtlich nicht geschützt, so die Begründung. Auch der verfassungsrechtliche Anspruch der Beamten auf angemessenen Lebensunterhalt werde durch die Kürzung nicht gefährdet. Hintergrund der Klagen ist das vom Land im November 2003 erlassene Sonderzahlungsgesetz, wonach das Weihnachtsgeld 2003 für alle Richter und Beamten von rund 85 Prozent der jeweiligen Dezemberbezüge pauschal auf 640 Euro brutto gekürzt wurde. Zuvor hatte der Bundestag eine Öffnungsklausel beschlossen, nach der die Länder selbst über die Höhe des Weihnachtsgeldes entscheiden können. ddp