: Bauunternehmer angeschmiert
Wegen Schmiergeldzahlungen an einen früheren Mitarbeiter der Senatsbauverwaltung hat das Amtsgericht Tiergarten am Montag einen Berliner Straßenbauunternehmer zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass der 61-Jährige 1999 bis zu 5.000 Euro an den Beamten zahlte. Dass die Gelder für einen konkreten Auftrag flossen, konnte nicht bewiesen werden. Deshalb wurde der Angeklagte nicht wegen Bestechung, sondern wegen Vorteilsgewährung bestraft. Man warf ihm vor, für einen im Juli 1999 erteilten Bauauftrag für Asphaltarbeiten an den zuständigen Senatsmitarbeiter eine Provision gezahlt zu haben. Der Beamte war bereits 2001 wegen Bestechlichkeit zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. DDP