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Archiv-Artikel

Barrierefreies Baurecht Wohlmeinende Entmündigung

Das Land soll eine neue Bauordnung bekommen. Sie soll noch investorenfreundlicher sein, als die alte: Dagegen ist nichts zu sagen. Es sei denn, man verzichtet dafür auf die Durchsetzung gesamtgesellschaftlicher Ziele.

Kommentar vonBenno Schirrmeister

Im Baurecht ist das relevanteste gesamtgesellschaftliche Ziel die Barrierefreiheit. Sie betrifft bis zu 10 Prozent der Bevölkerung – beziehungsweise: Dort wo sie nicht gewährleistet ist, haben fast 10 Prozent faktisches Lokalverbot. Schön dass sie uns besuchen kommen wollen. Sie dürfen. Natürlich. Leider kommen Sie bei uns nicht rein. Oder wenn doch, können Sie nicht aufs Klo. Oder nicht mehr raus. Das nennt man Diskriminierung.

Barrierefreiheit ist in Bremen erklärtermaßen politisch gewollt. Deshalb soll sie auch künftig im Baurecht verankert bleiben. Nur, sie einklagbar zu machen, davor schrecken Fachressort und Koalition zurück. Nun ist es mit Rechten so: Wenn die Betroffenen sie nicht einklagen können, dann existieren sie nicht. Dann verkümmern sie zum Gnadenakt: Die Betroffenen sind darauf angewiesen, dass die Behörde für die Einhaltung der Gesetze sorgt.Tut sie’s nicht, nicht, können sie sich auf den Kopf stellen – passieren wird erst etwas, wenn die Behörde die Notwendigkeit sieht. Das nennt man: Entmündigung.