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■ Am RandeBald härtere Strafen bei Umweltsauereien

Bonn (AP) – Bei der geplanten umfassenden Reform des Strafrechts sollen künftig schwere Umweltstraftaten härter als bislang bestraft werden können. Die Mindeststrafe von bislang sechs Monaten soll auf ein Jahr heraufgesetzt werden, die Höchststrafe auf zehn Jahre, heißt es in dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums von Mitte Juli, über den gestern die Bild-Zeitung berichtete. Nach dem Entwurf ist die Voraussetzung für den „besonders schweren Fall einer Umweltstraftat“, daß leichtfertig der Tod oder die Gefahr des Todes eines Menschen in Kauf genommen wird. Auch die schwere Gesundheitsgefährdung eines Menschen oder „Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen“ soll als besonders schwerer Fall gelten.

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