in kürze INTERREGIO-PERSONAL : Bahn übernimmt nicht
Die Deutsche Bahn muss Ex-Angestellte von privaten Bistrobetreibern in den abgeschafften Interregio-Zügen nicht übernehmen, so das Bundesarbeitsgericht. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2002 ersetzte die Bahn die Interregios durch ICE- und IC-Züge und übernahm dort die Bewirtung der Fahrgäste in eigener Regie. (dpa)