in kürze BEHINDERTENZUGÄNGE : Bahn nicht verpflichtet
Bahnunternehmen sind nicht verpflichtet, behindertengerechte Zugänge zu Bahnsteigen anzubieten, so der VGH BaWü. Zwei Behindertenverbände hatten geklagt, weil ein Bahnhof die Lage für Behinderte verschlechtere. Laut VGH muss die Bahn die Argumente von Behinderten in ihrer Entscheidung nur zur Kenntnis nehmen. (dpa)