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Archiv-Artikel

Bahn: Recht auf Schadenersatz

BERLIN dpa ■ Nach langem Streit mit der Bundesregierung will die Deutsche Bahn ihren Kunden ein einklagbares Recht auf Schadenersatz bei Verspätungen einräumen. Die Regelung solle in den AGB festgeschrieben werden, erklärte ein Bahn-Sprecher am Samstag. Diese Lösung war von der CDU/CSU bislang für nicht ausreichend befunden worden, weil die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig geändert werden können. Bahn-Chef Hartmut Mehdorn besteht aber auf einer freiwilligen Basis. Eine gesetzliche Regelung sei überflüssig. Die Höhe der Entschädigungen und die Frage, ob es Bargeld oder – wie bisher – Gutscheine geben soll, ist noch nicht entschieden.