Badestellen an der Weser : Baden erlaubt
Okay, es ist verboten. An der Betonrampe, die vom Sielwall so schön sacht ins Wasser gleitet (Das ist ein Fähranleger – Baden verboten!). An den metallenen Gitterstegen, die weit hinaus in den Fluss ragen und von denen aus stabile Leitern bei jedem Tidenstand sicher ins Nass helfen (Das ist ein Schiffsanleger – Baden verboten!).
Kommentar von Armin Simon
An den hölzernen Plattformen der Rudervereine auf dem Stadtwerder („Privat“ – Baden nur für Mitglieder erlaubt, wegen möglicher Spreißel). Am stinknormalen Ufer (Böschungen – könnten beschädigt werden!). Im Fluss schwimmen? Vorsicht, es könnte ein Schiff kommen! 50 Meter Sicherheitsabstand – oder ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro wird fällig. Steht in der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Weser, Lesum und Hunte, Paragraph vier.
Jedes Badekind am Café Sand beginge so gesehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn es bei der Passage eines Schiffs das Wasser nicht verlässt. Denn die Weser ist selbst hier nicht deutlich breiter als 100 Meter.
Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wer – schon im eigenen Interesse – Kollisionskurse vermeidet, wird kaum Probleme bekommen. Baden an sich ist nämlich nicht verboten. Und Bremen vom Wasser aus am schönsten. Egal, wie man reinkommt.