BUNDESRICHTER URTEILEN : Mieter dürfen untervermieten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mietern den Rücken gestärkt, die eine Wohnung teilweise untervermieten möchten. Die im Arbeitsleben verlangte Mobilität und Flexibilität begründe mehr denn je den Anspruch auf die Untervermietung, sagte einer der Richter. Das Gericht wies am Mittwoch die Revision einer Wohnungsgesellschaft zurück und entschied, dass der Vermieter wegen der verweigerten Untervermietung Schadenersatz in Höhe von 7.475 Euro leisten muss. Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom November 2013. (dpa)